Einkommensnachweise
Erforderliche Einkommensnachweise sind
1. der vollständige Einkommenssteuerbescheid über jenes Kalenderjahr, das dem jeweiligen Semesterbeginn vorangeht
oder
2. die Eidesstattliche Erklärung der Steuerberaterin/des Steuerberaters der/des Studierenden im Falle der Selbstständigkeit der/des Studierenden
oder
3. der Jahreslohnzettel aus FinanzOnline (Gesamtübersicht aller Arbeitgeber und Detailauszug jeder auszahlenden Stelle)
oder
4. der Einheitswertbescheid bei LandwirtInnen.