Bewerbungsfristen
Bewerbungsfristen für die Beantragung der Zulassung gemäß Universitätsgesetz 2002
Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger*innen sowie staatenlose Studienbewerber/innen Bewerber/innen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie staatenlose Bewerber/innen müssen ihren vollständigen Antrag auf Zulassung zum Studium
- für das Wintersemester jeweils bis spätestens 31. Juli
- für das Sommersemester jeweils bis spätestens 31. Dezember
an die Studienservices übermitteln. EU- und EWR-Bürger/innen sowie Bewerber/innen, auf die eine der Bestimmungen der Personengruppenverordnung zutrifft, können ihre vollständige Bewerbung grundsätzlich auch während der Zulassungsfrist einreichen. Angaben zur Zulassungsfrist entnehmen Sie Termine & Fristen
Für Anträge auf Zulassung zu einem Masterstudium für EU- und EWR-Bürger*innen, die nach dem 30.09. für das Wintersemester und nach dem 28.02. für das Sommersemester gestellt werden, kann eine Zulassung für das jeweilige Semester nicht gewährleistet werden.
Auf Grund einer Satzungsänderung können Absolventen und Absolventinnen eines Bachelorstudiums der BOKU, zu einem Masterstudium der BOKU auch außerhalb der Zulassungsfrist zugelassen werden! Wir möchten Sie jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies zu einer „Doppelzählung“ bei der Semesterzählung für die Berechnung des Studienbeitrages führen könnte.
Beispiel: Sie treten Ende Mai von einem BOKU-Bachelor in einen BOKU-Master über, ist das betreffende Sommersemester das letzte Semester im Bachelorstudium und das erste Semester im Masterstudium.
Fragen stellen Sie bitte an studienservices@boku.ac.at