Übersetzungsrichtlinien

Alle Dokumente (auch Lehrinhalte!) sind in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen. Sollte das Originaldokument nicht in einer dieser beiden Sprachen ausgestellt worden sein, muss das Dokument übersetzt werden. Übersetzungen von Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher, die nicht  im jeweiligen Staat offiziell registriert und gerichtlich beeidet sind, können wir nicht akzeptieren. Eine Liste der in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscherinnen und Dolmetscher finden Sie unter http://www.sdgliste.justiz.gv.at. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzung von der Dolmetscherin bzw. von dem Dolmetscher mit dem übersetzten Dokument untrennbar verbunden werden muss.