Zulassung zu Bachelorstudien mit internationaler Vorbildung
ACHTUNG: Die Zulassung zum Bachelorstudium kann nur innerhalb der Zulassungsfrist durchgeführt werden (Wintersemester bis längstens 5. September, Sommersemester bis längstens 5. Februar).
Die Zulassung zu einem Bachelorstudium darf im WS bis 31.10 und im SoSe bis 31.03. nur in Ausnahmefällen erfolgen. Ausnahmefälle sind:
- Nichtbestehen eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder der Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium, sofern das Ergebnis für das Wintersemester erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 31. Jänner vorliegt (Nachweis).
- Erlangung der allgemeinen Universitätsreife für das Wintersemester erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 31. Jänner (Nachweis).
- nicht rechtzeitige Ausstellung einer Aufenthaltsberechtigung für Studierende gemäß § 64 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, sofern diese daran kein Verschulden trifft.
Zulassung zu Bachelorstudien mit allgemeiner Universitätsreife aus Deutschland und Südtirol
Für Studienwerberinnen und Studienwerber mit Zeugnis der allgemeinen Universitätsreife aus Deutschland und Südtirol gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie mit der allgemeinen Universitätsreife aus Österreich. Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt zum Studium jener Studiengänge, die in diesem Zeugnis angeführt sind. Dafür brauchen Sie eine Zulassung. Mit einem Zeugnis der Fachhochschulreife ist die Zulassung an der BOKU nicht möglich.
Zulassung zu Bachelorstudien mit internationaler Vorbildung
Studienwerberinnen und Studienwerber mit Vorbildung aus einem EU- und EWR-Staat bzw. aus Ländern außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie staatenlos benötigen gemäß Universitätsgesetz 2002 für eine Zulassung zu einem Bachelorstudium an der BOKU den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife. Ihr Antrag muss daher folgende Originaldokumente oder notariell beglaubigte Kopien enthalten: Außerdem müssen Kopien der jeweiligen Dokumente den Studienservices übermittelt werden. Es werden keine Kopien mehr in den Studienservices angefertigt!
- Ausgefülltes Antragsformular
- Für den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife: Reifezeugnis oder Urkunde über den Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums
- Zeugnisse der letzten 4 Schuljahre (bei 12-jähriger Ausbildung) oder der letzten 3 Schuljahre (bei 11-jähriger Ausbildung)
- Deutschkenntnisse A2 bzw. C1
Zu Punkt 2: Manche Reifezeugnisse sind dem österreichischen Reifezeugnis nicht gleichwertig. Die Gleichwertigkeit kann durch die Ablegung von Ergänzungsprüfungen erworben werden. Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Informationen: