Tierschutzgremium
Der Schutz und das Wohlergehen der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere wird auf Europäischer Ebene durch die Richtlinie 2010/63/EU geregelt. Tierversuche für die Entwicklung oder Produktion neuer Medikamente, für den Test von Chemikalien, Lebensmittel-, oder Futterzusatzstoffe, für physiologische Studien, oder für die Untersuchung von Umwelteffekten müssen gemäß EU Recht durchgeführt werden. Jeder an einer österreichischen Universität durchgeführte Tierversuch benötigt eine vorangegangene Genehmigung durch das zuständige Ministerium gemäß Tierversuchsgesetz 2012. Detaillierte Informationen zur Durchführung von Tierversuchen an der BOKU erhalten Sie nach Login.