Kommissionen, FachStudien-AGs

Zeitliche Hinweise betreffend Habilitationsverfahren

Der Senat der Universität für Bodenkultur Wien ersucht um Beachtung, dass für Habilitationsverfahren komplexe Abläufe vorgesehen sind (Mitwirkung mehrerer universitärer Gremien, internationale Begutachtung, Kommissionsarbeit etc), daher ist auch bei schneller Abwicklung mit einer Dauer von wenigstens einem halben Jahr zwischen Einreichung und Bescheidausstellung zu rechnen. In den lehrveranstaltungsfreien Zeiten finden Gremienmeetings nur ausnahmsweise statt, dies kann (insbesondere im Rahmen der Sommerferien) zu Verzögerungen führen.

Zur besseren Zeitplanung der Beteiligten (also Habilitationswerber*innen, Departments, Kurien und Senat) werden die Habilitationsverfahren ab dem Wintersemester 2024/2025 regulär in jeder zweiten Senatssitzung behandelt, und dazu werden hier die Einreichfristen bekanntgegeben.

Da eine Behandlung der Habilitationsverfahren jedenfalls in der Sitzung vor der langen Unterbrechung durch die lehrveranstaltungsfreien Sommerferien erforderlich ist, ergeben sich folgende Senatssitzungen, hier rückwärts gelistet: Juni, April, Jänner, November.

Im Hinblick auf eine Einreichfrist von circa sechs Wochen vor der jeweiligen Senatssitzung, werden für das Studienjahr 2024/2025 folgende Fristtermine vorgesehen:

Mo 30.09.2024 für die Senatssitzung am 13.11.2024

Mo 02.12.2024 für die Senatssitzung am 15.01.2025

Mo 24.02.2025 für die Senatssitzung am 09.04.2025

Mo 05.05.2025 für die Senatssitzung am 18.06.2025

(Da aber diese Fristen jetzt neu sind, werden im Studienjahr 2024/2025 die Habilitationsverfahren zusätzlich auch in der Oktober-Senatssitzung behandelt.)