Checkliste AntragstellerInnen
Studienplanänderungen anregen
Für eine Behandlung von Anträgen an die Fachstudien-AG, die eine Studienplanänderung nach sich ziehen (dazu gehören auch Umbenennungen und ECTS-Neubewertungen) sind für die weitere reibungslose Bearbeitung in SenatsStuKo, Senat und Studienabteilung (Einarbeitung der Änderungen in den Studienplan + Äquivalenzliste) von den AntragsstellerInnen folgende Informationen einzubringen:
- LV-Nummer und Titel der LVs (siehe BOKUonline)
- LV-Typ (VO, UE, etc. - siehe Studienplan, bzw. BOKUonline)
- Anzahl Stunden + ECTS-Punkte (siehe Studienplan)
- Studienrichtungen, denen die LV zugeordnet ist (Nummer + Bezeichnung der Studien, siehe BOKUonline)
- Fach (Pflichtfach), dem die LV im jeweiligen Studium zugeordnet ist bzw. sein soll (siehe Studienplan bzw. BOKUonline)
- Für neu einzurichtende LVs oder Module sind Learning Outcomes zu definieren und prozentual den drei Säulen zuzuordnen. (Die Fachstudien-AG bittet alle AntragstellerInnen Learning Outcomes tatsächlich als Beschreibung der Lernergebnisse zu formulieren. Die Aufzählung von LV-Inhalten ist nicht notwendig.)
Jeder Änderungsantrag ist nachvollziehbar und eingehend zu begründen. Zudem wird ersucht, einen Vorschlag zu erstellen, welche LV nach dem alten Studienplan äquivalent mit der/den neu einzurichtenden LV/s sind (tabellarische Äquivalenzliste).
Bitte verwenden Sie das entsprechende Antragsformular Lehrveranstaltungsänderung!