Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung des Senats gilt für den gemäß § 25 Universitätsgesetz 2002 eingerichteten Senat der Universität für Bodenkultur Wien und ist sinngemäß auch durch die vom Senat eingerichteten Kollegialorgane (Kommissionen) sowie durch die von diesen eingerichteten Kollegialorgane anzuwenden.