Hinweis: falls der Teilnahmebeitrag nicht von Ihnen persönlich sondern durch Dritte (Arbeitgeber*in, eigenes Unternehmen, etc.) beglichen werden soll, geben Sie dies bitte möglichst bereits hier im Bereich "ggf. abweichende Rechnungsadresse" an, zusammen mit der ggf. zugehörigen Umsatzsteuer-Identifikation (UST-/VAT-Nummer). Dies hilft bei der verzögerungsfreien Abwicklung in der Folge – herzlichen Dank!
Der nächste Schritt: Upload Ihrer Nachweise und Unterlagen
Für die Komplettierung der Einreichung Ihres Antrags auf Zulassung halten Sie bitte alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen gem. Informationen des Lehrgangsmanagements / Webseite zu Lehrgangsinformationen des jew. ULG als digitale Kopie (Scan/Foto) zum Upload bereit:
Kopie eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein nur in Verbindung mit gesondertem Staatsbürgerschaftsnachweis)
Passfoto nach offiziellen Kriterien (für Studierenden-BOKUcard, gilt als amtlicher Lichtbildausweis)
(ggf. weitere geforderte Unterlagen)
Sie erhalten vom Lehrgangsmanagement in der Folge die Zugangsdaten für den Upload der Dateien in das entsprechende geschützte Verzeichnis auf dem BOKU Server. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt.
Nach der Zulassung: Verpflichtung zur statistischen Erhebung bei Studienbeginn (UHStat1)
Gemäß § 9 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz sind alle Studierenden an österreichischen Universitäten verpflichtet statistische Daten bei Studienbeginn anzugeben.
Die Dateneingabe erfolgt durch die StudienbeginnerInnen selbst, direkt über folgende Webseite der Statitsik Austria: www.statistik.at/uhstat/uhstat1/#
Für die Dateneingabe ist die österreichische SV-Nr. erforderlich. Bei Personen ohne österreichische SV-Nr. erfolgt Vergabe/Versand einer Ersatznummer im Zuge der Inskription, die Dateneingabe ist für diese StudienbeginnerInnen daher erst im Anschluss an die Inskription möglich.