Darf ich meinen Begleithund/Blindenhund auf die Uni mitbringen?

Ja, das Mitbringen von Begleithunden ist erlaubt (An der BOKU sind Hunde mit Beißkorb und Leine generell erlaubt)

Sind in den Hörsälen Rollstuhlplätze vorhanden?

In den meisten Hörsälen der BOKU sind Rollstuhlplätze vorhanden, diese befinden sich dann am vorderen oder hinteren Rand der Sitzreihen. In den Seminarräumen sind die Tische ohnehin verstellbar.

Gibt es Alternativen zur Teilnahme an praktischen Übungen?

Das Erbringen einer Ersatzleistung oder das Beantragen einer Unterstützung für praktische Übungen ist möglich, muss allerdings im Einzelfall mit der jeweiligen Lehrveranstaltungs-/Übungsleitung abgeklärt werden.

Muss ich den erhöhten Studienbeitrag zahlen, wenn ich aufgrund einer Beeinträchtigung länger für mein Studium brauche?

Wenn aufgrund der Beeinträchtigung für das Studium mehr als die Mindeststudienzeit inkl. Toleranzsemester benötigt werden, sind Studierende mit einer Behinderung von erhöhten Studienbeitrag ausgenommen. Hier gilt die Anforderung, dass die Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mindestens 50 % beträgt, was bei der Stipendienstelle mittels Behindertenpass des Sozialministeriums nachzuweisen ist. 

Ist die BOKU barrierefrei zugänglich?

Grundsätzlich sind alle BOKU-Gebäude barrierefrei zugänglich und mit Rampen, Liften und Türöffnern ausgestattet. Außerdem sind die Lifte mit einer taktilen Schaltfläche und Audioausgabe aufgerüstet worden. Es befindet sich in den meisten Gebäuden ein taktiles Leitsystem und Toiletten und Hörsäle sind mit einer Beschriftung in Brailleschrift ausgestattet.

Besteht die Möglichkeit eines Fernstudiums?

Nein, an der BOKU wird derzeit kein Fernstudiengang angeboten.

Wo kann ich mich an der BOKU beraten lassen?

Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen

An der BOKU gibt es die Koordinationsstelle für Gleichstellung, Diversität und Behinderung (Behindertenbeauftragte). Dort erhalten Sie Informationen zu allen Fragen rund um ein Studium mit Beeinträchtigungen, insbesondere zu Nachteilsausgleichen bei Zulassung, im Studium und in Prüfungen, zum barrierefreien Zugang zu den Universitätsgebäuden, zu Unterstützungsmöglichkeiten, persönlicher Assistenzbedarf oder zu finanziellen Fragen.
Kontakt:
DI Ruth Scheiber-Herzog
Tel.: (01) 47654 - 19401
E-Mail: kostelle(at)boku.ac.at

Peter Jordan Str. 82 / DG
1190 Wien

Für Studierende aus dem Ausland gibt es die Möglichkeit sich von den Mitarbeiter*innen von BOKU International Relations beraten zu lassen.

Tel.: +43 - 1 - 47654 - 32000
E-Mail: international(at)boku.ac.at

Peter Jordan Str. 82a
1190 Wien

ÖH-BOKU

Wichtige Ansprechpartn für Studierende mit Behinderung ist auch die ÖH (Österreichische HochschülerInnenschaft). Das Referat für Internationale Angelegenheiten ist für Studierendenmobilität (Austauschprogramme) und internationale Studierendenvertretung zuständig. Das Referat für soziale Angelegenheiten beratet unter anderem zu Fragen der Krankenversicherung, barrierefreier Wohnmöglichkeiten oder rechtliche Angelegenheiten.

TIPP: Stellen Sie den Kontakt zu den Ansprechpersonen ihrer Universität möglichst schon in der Vorbereitung Ihres Studiums her! Sie helfen Ihnen, Ihre Fragen zu klären.

Studieren ohne Barrieren - SOB
Hier wird direkt zur SOB-Infoseite weitergeleitet, wo sich allgemeine Informationen und das Leporello "SOB - Studieren ohne Barrieren" zum Download zur Verfügung stehen.
Informationen über abweichende Prüfungsmethoden
Studierende mit länger andauernder Behinderung haben ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden, wenn die Behinderung die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfungen durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.