Wer hat Anspruch auf modivizierte Anpassungen im Studium?
a) Studieninteressierte mit Behinderungen oder gesundheitlichen / psychischen Beeinträchtigungen: An der BOKU sind Studieninteressierte aufgrund von Behinderungen oder gesundheitlichen Erkrankungen vom Aufnahme- oder Eignungsverfahren bei Bachelorstudien (sollten diese stattfinden) ausgenommen. Nähere Informationen hierzu sind auf der Website der Studienservices zu entbehmen. Siehe Link zu den Studienservices der BOKU: Aufnahmeverfahren /Ausnahmen
b) Studierende mit Behinderungen oder gesundheitlichen / psychischen Beeinträchtigungen.
Für welche Prüfungen können Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden?
Abweichende Prüfungsmethoden (Nachteilsausgleiche) können für jede Form des Leistungsnachweises vereinbart werden. Dies gilt sowohl für Vorlesungen als auch für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, wie beispielsweise
- mündliche Prüfungen, schriftliche Prüfungen, Multiple-Choice-Prüfungen
- Seminararbeiten, Referate (z.B. Verlängerung von Abgabefristen)
- Übungen, Labortätigkeiten, Exkursionen
Welche abweichende Methode für Sie persönlich angewendet werden soll ist im Vorfeld mit Ihnen und in Absprache mit den jeweiligen LV-/Prüfungsleiter*innen individuell abzuklären. Weiteres können abweichende Prüfungsmethoden nur in Abstimmung mit den Lernzielen des jeweiligen Curriculums und der Umsetzbarkeit gewährleistet werden.
Vorgehensweise für die Inanspruchnahme
Studierende sind laut neuer Richtlinie über abweichende Prüfungsmethoden der BOKU (gültig mit 01.06.2025) dazu angehalten sich für die Inanspruchnahme von abweichenden Prüfungsmethoden direkt an die LV-/Prüfungsleiter*innen zu wenden und die individuelle Situation sowie die erforderlichen Rahmenbedingungen zu besprechen.
Die Koordinationsstelle für Gleichstellung, Diversität und Behinderung (Behindertenbeauftragte*r) steht Studierenden dabei beratend und unterstützend zur Seite. Insbesondere bei Fragen zur Umsetzung eines Nachteilsausgleichs oder bei der Kommunikation mit Lehrenden kann der*die Behindertenbeauftragte unterstützend begleiten.
Vorgehensweise
1. Kontaktaufnahme (telefonisch, via E-Mail) mit dem*der Behindertenbeauftragten (Link Kontakt zur Behindertenbeauftragte)
2. Beratung und Unterstützung: Nach einer Terminvereinbarung erfolgt bei Bedarf ein persönliches Beratungsgespräch. Dabei können insbesondere die Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs bzw. einer abweichenden Prüfungsmethode besprochen werden. Der*die Behindertenbeauftragte unterstützt auf Wunsch auch bei der Formulierung eines entsprechenden Ansuchens.
Wichtig: Nachweise über eine Beeinträchtigung werden von dem*der Behindertenbeauftragten weder geprüft noch gespeichert oder anderweitig aufbewahrt. Es erfolgt kein Vermerk über die Inanspruchnahme einer abweichenden Prüfungsmethode im Datensystem oder im Zeugnis.
3. Ansuchen um eine abweichende Prüfungsmethode: Das Ansuchen bzw. die Vereinbarung einer abweichenden Prüfungsmethode erfolgt direkt mit den zuständigen LV- bzw. Prüfungsleiter*innen. Studierende werden gebeten, die jeweiligen LV- bzw. Prüfungsleiter*innen möglichst frühzeitig, jedenfalls mindestens vor dem Prüfungstermin, darüber zu informieren, für welche Lehrveranstaltung bzw. Prüfung eine abweichende Leistungserbringung in Anspruch genommen werden soll. Die Kontaktaufnahme und die konkrete Abstimmung mit den zuständigen LV- bzw. Prüfungsleiter*innen erfolgt durch die Studierenden selbst.
Für die Inanspruchnahme abweichender Prüfungsmethoden benötigen Sie folgende Dokumente:
- Einen fachärztlichen/klinisch psychologischen/psychotherapeutischen Nachweis über eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung (wie beispielsweise zu Neurodiversität, Hörbehindeung, Blindheit,…).
- Einen Behindertenpass, Nachweis über den Erhalt erhöter Familienbeihilfe
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zu: FAQ fachärztliche Nachweise (inklusive Vorlage für einen Nachweis einer studienrelevanten Beeinträchtigung für Fachärzt*innen) sowie den Link zur Satzung der Universität für Bodenkultur (2019)
Gerne können Sie sich bei Fragen an die Behindertenbeauftragte, Ruth Scheiber-Herzog wenden.
Kontakt: E-Mail: ruth.scheiber(at)boku.ac.at