Wer hat Anspruch auf modivizierte Anpassungen im Studium?
a) Studieninteressierte mit Behinderungen oder gesundheitlichen / psychischen Beeinträchtigungen: An der BOKU sind Studieninteressierte aufgrund von Behinderungen oder gesundheitlichen Erkrankungen vom Aufnahme- oder Eignungsverfahren bei Bachelorstudien (sollten diese stattfinden) ausgenommen. Nähere Informationen hierzu sind auf der Website der Studienservices zu entbehmen. Siehe Link zu den Studienservices der BOKU: Aufnahmeverfahren /Ausnahmen
b) Studierende mit Behinderungen oder gesundheitlichen / psychischen Beinträchtigungen
Für welche Prüfungen können Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden?
Abweichende Prüfungsmethoden (Nachteilsausgleiche) können für jede Form des Leistungsnachweises vereinbart werden. Dies gilt sowohl für Vorlesungen als auch für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, wie beispielsweise
- mündliche Prüfungen, schriftliche Prüfungen, Multiple-Choice-Prüfungen
- Seminararbeiten, Referate (z.B. Verlängerung von Abgabefristen)
- Übungen, Labortätigkeiten, Exkursionen
Welche abweichende Methode für Sie persönlich angewendet werden soll ist im Vorfeld mit Ihnen und in Absprache mit den jeweiligen LV-/Prüfungsleiter*innen individuell abzuklären. Weiteres können abweichende Prüfungsmethoden nur in Abstimmung mit den Lernzielen des jeweiligen Curriculums und der Umsetzbarkeit gewährleistet werden.
Vorgehensweise für die Inanspruchnahme
Studierende sind laut neuer Richtlinie der BOKU (Stand Februar 2025) dazu angehalten sich für die Inanspruchnahme von abweichenden Prüfungsmethoden direkt an die LV-/Prüfungsleiter*innen zu wenden und ihre Situation zu besprechen.
Studierende können sich für die Beratung zur Abwicklung von abweichenden Prüfungs-/Lehrmethoden gerne an die Koordinationsstelle für Gleichstellung, Diversität und Behinderung (Behindertenbeauftragte*r) wenden. Der*die Behindertenbeauftrage unterstützt bei der Kommunikation mit den Lehrenden; es wäre dann wie folgt vorzugehen:
1) Kontaktaufnahme (telefonisch, via E-Mail) mit dem*der Behindertenbeauftragten (Link Kontakt zur Behindertenbeauftragten)
2) Terminvereinbarung zur weiteren Beratung, Abklärung und Prüfung der erforderlichen Nachweise (Behindertenpass, fachärztlichen/klinisch psychologischen/psychotherapeutischen Attest oder Empfehlungsschreiben). Der Nachweis über die Beeinträchtigung wird von dem*der Behindertenbeauftragten zu keiner Zeit gespeichert oder anders aufbewahrt. Es gibt keinen Vermerk im Datensystem oder im Zeugnis!
3) Beratung für das Ansuchen auf abweichende Prüfungsmethoden: Dazu kommunizieren Sie dem*der Behindertenbeauftragten - BITTE mindestens drei Wochen im Vorfeld - für welche LV/Prüfung Sie eine abweichende Prüfungsmethode beantragen möchten. Der*die Behindertenbeauftragte unterstützt Sie dann gerne bei der Antragstellung und hilft bei der Kommunikation mit den zuständigen LV-/Prüfungsleiter*innen.Da manche Beeinträchtigungen schub- oder phasenweise verlaufen, besteht nicht zu jedem Zeitpunkt derselbe Bedarf.
Für die Inanspruchnahme abweichender Prüfungsmethoden benötigen Sie folgende Dokumente:
- Einen fachärztlichen/klinisch psychologischen/psychotherapeutischen Nachweis über eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung. Des kann zum Beispiel ein Nachweis sein, auf dem eine Diagnose (zum Beispiel ADHS, Blindheit) angegeben ist.
- Einen Behindertenpass, Nachweis über den Erhalt erhöter Familienbeihilfe
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zu: FAQ fachärztliche Nachweise, eine Vorlage für einen Nachweis einer studienrelevanten Beeinträchtigung für Fachärzt*innen sowie den Link zur Satzung der Univrsität für Bodenkultur (2019)
Gerne können Sie sich bei Fragen an die Behindertenbeauftragte, Ruth Scheiber-Herzog wenden.
Kontakt: E-Mail: ruth.scheiber(at)boku.ac.at