Initiative Inklusion - Infos zu Personalaufnahmeverfahren
Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Allgemeine Informationen
Behinderung ist ein Querschnittsthema. In Österreich bilden das Behinderteneinstellungsgesetz zusammen mit dem Bundesbehindertengesetz (BBG) und dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) zentrale Rechtsinstrumente für das Behindertenrecht.
Es enthält unter anderem wichtige Regelungen zu den Bereichen:
- Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
- Gleichstellung
- Ausgleichstaxe
- Begünstigter Personenkreis
- Diskriminierungsschutz
Laut UN-BRK (Behindertenrechtskonvention) haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf berufliche Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt und können entsprechende Unterstützungen für den Arbeitsplatz in Anspruch nehmen.
In diesem Sinne wurde an der BOKU ein Maßnahmenpaket erarbeitet, welches eine Kombination aus Schulungen, Leitfäden sowie den Ausbau bestehender Angebote vorsieht. Diese Maßnahmen wurden teilweise bereits oder werden noch schrittweise umgesetzt.
Beschäftigungspflicht und Ausgleichstaxe
Beschäftigungspflicht
Beispielsweise hat ein Unternehmen, das 100 Dienstnehmer*innen beschäftigt, die Verpflichtung, vier begünstigte behinderte Personen einzustellen (Pflichtzahl: vier). Angestellte mit bestimmten Behinderungen (z.B. blinde Personen, Rollstuhlfahrer*innen) werden auf die Pflichtzahl doppelt angerechnet.
Für die Einstellung von begünstigten behinderten Menschen wird der*die Dienstgeber*in von der Kommunalsteuer, der Abgabe zum Familienlastenausgleichsfonds, der Handels-kammer-umlage und in Wien von der U-Bahn-Steuer befreit.
Ausgleichstaxe
Sofern der Beschäftigungspflicht nicht oder nicht zur Gänze entsprochen wird, haben Unternehmen pro offener Pflichtstelle und Monat eine Ausgleichstaxe zu entrichten, die in den Ausgleichstaxfonds des Sozialministeriumservice (SMS) fließen. Die Mittel werden zweckgebunden für die Unterstützung der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen verwendet. Zuschüsse aus diesem Fonds können sowohl Betroffene selbst als auch deren Vorgesetzte erhalten.
Begünstigte Behinderte - Wie wird man das?
Österreichische Staatsangehörige mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können einen Antrag auf Feststellung als begünstigte Behinderte stellen. Die Feststellung erfolgt durch ärztliche Sachverständige der Behörde. Das Sozialministeriumservice (SMS) entscheidet mit Bescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten.
Nicht zu den begünstigte behinderten Personen gehören Schüler*innen, Studierende, Personen, die eine dauernde Pensionsleistung beziehen und nicht in Beschäftigung stehen sowie Personen, die sich nicht in einem aufrechten sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stehen und auch auf einem geschützten Arbeitsplatz oder in einem Integrativen Betrieb nicht beschäftigt werden können.Mehr Informationen siehe Websites des Sozialministeriums.
Begünstigte behinderte Personen profitieren von zahlreichen Vorteilen:
- Erhöhter Kündigungsschutz: Unternehmen müssen die Zustimmung des Behindertenausschusses einholen, bevor sie eine Kündigung aussprechen dürfen.
- Förderungen im beruflichen Bereich: Das Angebot reicht von finanziellen Beihilfen über technische Arbeitshilfen bis hin zu speziellen Trainings.
- Zusatzurlaub: Dieser wird gestattet, sofern er laut Kollektivvertrag, Dienstrecht oder den Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist.
- Lohnsteuerfreibetrag: Steuerliche Begünstigungen können ab einem Grad der Behinderung von 25 Prozent beim Finanzamt beantragt werden.
Personen mit einem Behindertenpass sind nicht automatisch begünstigte Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes.
Bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent wird ein abweisender Bescheid erlassen. Ab einem Grad der Behinderung von 25 Prozent kann ein pauschalierter Steuerfreibetrag beim Finanzamt beantragt werden.
Besonderer Kündigungsschutz
Neben der Beschäftigungspflicht sieht das Behinderteneinstellungsgesetz (§ 8) auch einen erhöhten Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderungen vor.
Das Dienstverhältnis eines bzw. einer begünstigten Behinderten kann nur gekündigt werden, wenn mindestens vier Wochen Kündigungsfrist eingehalten werden und der Behindertenausschuss, der bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice eingerichtet ist, zustimmt. In besonderen Ausnahmefällen kann die Zustimmung auch nachträglich erfolgen, ohne Zustimmung ist die Kündigung jedoch unwirksam.
Für neue, nach dem 1. Jänner 2011 geschlossene Dienstverhältnisse mit begünstigten Behinderten gilt der besondere Kündigungsschutz – abgesehen von gesetzlich festgelegten Ausnahmen – erst nach vier Jahren. Bestehende Dienstverhältnisse sind davon nicht betroffen.
Unterstützungsleistungen des Sozialministeriums
Das Sozialministeriumservice (SMS) bietet ein breit gefächertes Angebot zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an. Mehr Informationen siehe Websites: Sozialministeriumservice.
Personalaufnahmeverfahren bei Bewerber*innen mit Behinderungen
Informationen zur Stellenausschreibung, Recruiting und Personalaufnahme
Mitarbeiter*innen mit Behinderung machen Teams vielfältiger und tragen zur Verbesserung sozialer Kompetenzen innerhalb der Institution bei. Durch die Einstellung von Personen mit Behinderungen oder "begümstigt behinderten" Personen gewinnt die Universität einerseits motivierte und engagierte Mitarbeiter*innen und kommt somit dem gesetzlichen Auftrag der Einstellungspflicht nach, was sich andererseits auch positiv auf die öffentliche Wahrnehmung auswirken kann.
Tipps zur Personalsuche:
Grundsätzlich kommen Menschen mit Behinderungen für jede Tätigkeit und jeden Arbeitsplatz in Betracht. Genauso wie bei "Nichtbehinderten" Menschen entscheiden die in der Ausschreibung geforderten Anforderungsprofile und Qualifikationen darüber den*die geeignetste*n Mitarbeiter*in zu finden. Hierbei können im Vorfeld folgende Überlegungen/Fragen holfreich sein:
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Was sind die genauen Anforderungen dieser Stelle?
Analysieren Sie dazu den bestehenden Arbeitsplatz und definieren Sie die Stelle und die entsprechenden Anforderungen möglichst präzise. -
Personalsuche - welche Zielgruppe?
Das Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelt und unterstützt besonders auch Arbeitssuchende mit Behinderung und bietet Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderungen.
myAbility.jobs ist beispielsweise eine Online-Jobbörse für Arbeitssuchende mit Behinderung. Nutzen Sie aber auch andere einschlägige Netzwerke oder andere Job-Plattformen zur Stellenausschreibung. -
Gibt es spezielle Förderungen / Unterstützungen für Arbeitgeber*innen? Zuschüsse zu den Lohnkosten können in Form des Inklusionsbonus für Lehrlinge, einer Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus, eines Entgeltzuschusses oder eines Arbeitsplatzsicherungszuschusses gewährt werden. Informationen hierzu bietet das Sozialministeriumservice.
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Wie kann die barrierefreie Arbeitsplatzgestalltung aussehen?
Für einen barrierefreien Arbeitsplatz gibt es persönliche Arbeitshilfen (Assistent*innen) oder technische Unterstützungen, die behinderungsbedingte Funktionseinschränkungen ausgleichen oder Arbeitsbelastungen verringern und Arbeitssicherheit gewährleisten sollen. Informationen finden Sie beim Sozialministerium oder über die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten.
Unterstützen Sie die Inklusion an der BOKU auch indem Sie offene Fragen und mögliche Unsicherheiten mit dem gesamten Team ansprechen, sofern der Umgang mit Kolleg*innen mit Behinderungen ungewohnt ist. Sensibilisierung und Offenheit kann helfen, Bieses gar nicht erst entstehen zu lassen.
Weitere Informationen siehe Broschüre „Die Einstellung macht’s“ (BMSGPK und WKO, 2021) oder Website des Dachverbandes für berufliche Integration.
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) hat eine Handreichung und Leitfäden (mit F&A) zu Personalaufnahmeverfahren an der BOKU herausgegeben. Siehe dazu Website des AKGL (Login erforderlich),
Die Koordinationsstelle für Gleichstellung, Diversität und Behinderung hat zu Personalaufnahmeverfahren bei der Bewerbung von Menschen mit Behinderungen" eine "Empfehlung (pdf)" verfasst.
Weitere Informationen zu Personalsuche siehe Link: Personalmanagement / Personalaufnahme (Login erforderlich!)