Ausstellung des Ausweises

Studierende der BOKU: Für Studierende der BOKU gilt die BOKUcard automatisch auch als Entlehnausweis.

MitarbeiterInnen der BOKU: Die Bibliotheksberechtigung wird durch Freischalten im Accountmanager durch den EDV-Verantwortlichen der jeweiligen Einrichtung in BOKUonline aktiviert. Der Entlehnausweis wird nach Vorlage eines Lichtbildausweises in der Entlehnabteilung der Hauptbibliothek ausgestellt, alternativ kann auch die BOKUCard für MitarbeiterInnen verwendet werden.

Sonstige BenutzerInnen: Für die Ausstellung des Entlehnausweises sind folgende Unterlagen erforderlich: Amtlicher Lichtbildausweis, Meldezettel, Stammdatenblatt (pdf-Format). Personen unter 18 Jahren benötigen weiters eine Haftungserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Der Entlehnausweis ist an der Hauptbibliothek und an den Fachbibliotheken mit EDV-unterstützter Entlehnung gültig.

Bei Verlust des Ausweises ist unbedingt an der Entlehnstelle der Bibliothek eine Sperre zu veranlassen. Externe BenutzerInnen bitten wir, Änderungen ihrer Daten (Adresse, E-Mail-Adresse) ebenfalls an der Entlehnstelle zu melden.