Zur Klärung, welche Variante des vHosting-Service auf Sie zutrifft, wählen Sie bitte die passende Situation:

Wer ist für den vHost verantwortlich?

Fall A

Verantwortet

  • eine OE der BOKU, d.h. deren Leitung1, und damit die BOKU selbst, die Datenverarbeitung alleine und
  • erfolgt diese Verarbeitung ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben (Zwecke) der BOKU?

Wenn ja, dann liegt keine Auftragsverarbeitung vor.

Anmerkung: Diese Variante wird auf die allermeisten Fälle zutreffen.

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1Die Person die die OE leitet ist die gesamt­verantwortliche Person

  1. Füllen Sie das Antragsformular aus und nehmen Sie die darin enthaltenen Nutzungs­bedingungen entsprechend zur Kenntnis:
    Antragsformular für einen BOKU-eigenen vHost
    Eine handschriftliche Unterschrift ist in diesem Fall nicht erforderlich.
     
  2. Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an:
    boku-it(at)boku.ac.at
Fall B

Verantwortet

  • eine natürliche Person, die nicht BOKU-Mitarbeiter/in ist oder eine juristische Person, eine Einrichtung oder Stelle, die nicht die BOKU selbst ist, die Datenverarbeitung eigen­verantwortlich (d.h. als „Verantwortlicher“) und
  • erfolgt diese Verarbeitung nicht zur Erfüllung der Aufgaben (Zwecke) der BOKU?

Wenn ja, dann liegt eine Auftragsverarbeitung vor. Es muss eine Beauftragung dazu durch den Verantwortlichen erfolgen und eine Auftrags­­verarbeiter­­vereinbarung (AVV) geschlossen werden.

  1. Füllen Sie die Vorlage zur Auftrags­­verarbeiter­­vereinbarung  aus und nehmen Sie die darin enthaltenen Nutzungsbedingungen entsprechend zur Kenntnis:
    Vorlage zur Auftrags­­verarbeiter­­vereinbarung (AVV) für einen nicht-BOKU-eigenen vHost
     
  2. Füllen Sie das Kontaktdatenformular bei Auftragsverarbeitung durch die BOKU aus:
    Kontaktdatenformular bei Auftragsverarbeitung
     
  3. Senden Sie beide Dokumente an die Rechtsabteilung.
    Diese wird mit Ihnen gemeinsam die vertraglichen Grundlagen finalisieren.
Fall C

Verantwortet

  • eine OE der BOKU die Datenverarbeitung gemeinsam mit einer natürlichen Person, die nicht BOKU-Mitarbeiter/in ist, oder mit einer juristischen Person, einer Einrichtung oder Stelle, die nicht die BOKU selbst ist, und
  • dient diese Verarbeitung zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben (Zwecke)?

Wenn ja, dann liegt eine gemeinsame Verantwort­lichkeit und auch eine Auftrags­verarbeitung vor, wenn die BOKU dazu bereit ist. Im Innenverhältnis zwischen BOKU und dem Externen ist eine doku­mentierte Vereinbarung zu treffen, unter welchen Umständen die BOKU Auftragsverarbeiter sein wird und es muss eine Auftrags­verarbeiter­vereinbarung (AVV) geschlossen werden.

Nehmen Sie zur Klärung der notwendigen weiteren Schritte Kontakt mit der Rechtsabteilung auf.

Matomo Tracking für vHosts

Für unsere vHosting-Service Variante Fall A (keine Auftragsverarbeitung liegt vor) gibt es die Möglichkeit Matomo (Open-Source-Webanalytik-Plattform) als Service zu nutzen.

  • Bitte beachten Sie, dass wir Matomo nur als Plattform anbieten können, so wie diese aktuell auch für boku.ac.at genutzt wird. Es ist nicht vorgesehen das System um Features, Schnittstellen etc. zu erweitern. Auch können wir als BOKU-IT keine inhaltliche Unterstützung/Beratung anbieten. Matomo ist aber ohnehin als OpenSource-Lösung hervorragend online dokumentiert.

Wenn Sie dieses Service gerne in Anspruch nehmen möchten, dann schicken Sie bitte eine Mail an unsere BOKU-IT Hotline (boku-it(at)boku.ac.at) und teilen Sie uns mit, dass

  • die Einrichtung gewünscht ist,
  • für welche Domain das erfolgen soll und
  • welche Personen (Mailadressen) Zugriff auf die Auswertung bekommen sollen.

Wir werden uns dann für die Klärung weiterer Fragen mit Ihnen sehr gerne in Verbindung setzen.