1. Prozess-Start Der Kunde / die Kundin, die Universitätsleitung oder die bisherige Org-Einheit informiert die AG-OrgEH über die gewünschte oder geplante Org-Änderung. Diese Information erfolgt entweder persönlich (an die Sprecher/in der AG-OrgEH oder an ein anderes Mitglieder der AG-OrgEH) oder über die Serviceadresse in der Kontaktbox. Es ist wichtig, dass die AG-OrgEH in die Planung der Org-Änderung rechtzeitig (vor einem diesbezüglichen Beschluss) eingebunden wird, um systembedingte Probleme und einen daraus resultierenden erhöhten Ressourcen-Aufwand zu vermeiden. 2. AG-OrgEH Die AG-OrgEH klärt die organisatorischen und technischen Details. 3. Beschluss Das Rektorat beschließt und veröffentlicht die geplante Org-Änderung (oder lehnt den Vorschlag ab). 4. Umsetzung Die AG-OrgEH koordiniert die Umsetzung der Org-Änderung und sorgt dafür, dass alle notwendigen Schritte vollständig, rechtzeitig und in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden. 5. Stichtag Die Org-Änderung wird wirksam. Für bestimmte Änderungen sind nur bestimmte Termine möglich. In der Bilanz wird die Änderung ab dem Bilanzstichtag, also mit dem Beginn des Kalenderjahres wirksam, bei den Lehrveranstaltungen mit dem Beginn des Studienjahres (Beginn des Wintersemesters).