Wann muss die AG-OrgEh eingebunden werden?
Prozesse für die AG-OrgEH
Die folgenden Prozesse müssen von der AG-OrgEH koordiniert werden:
- Eine neue Org-Einheit wird eingerichtet.
- Eine neue Kostenstelle wird eingerichtet (ausgenommen Innenaufträge).
- Eine Org-Einheit wird aufgelöst oder beendet.
- Eine Org-Einheit (oder die Universität selbst) ändert ihre deutsche und/oder ihre englische Bezeichnung.
- Eine Org-Einheit wird an eine andere Stelle in der Organisations-Struktur verschoben.
- Eine Org-Einheit wird in zwei oder mehrere Org-Einheiten aufgetrennt.
- Zwei oder mehrere Org-Einheiten werden zu einer Org-Einheit zusammengefasst.
- Eine Org-Einheit ändert ihre Binnen-Organisation, dabei erfolgen einer oder mehrere der oben genannten Schritte an einer oder mehreren Unter-Einheiten der Org-Einheit.
- Eine komplexe Änderung in der Organisations-Struktur der BOKU, bei der mehrere der oben genannten Schritte gleichzeitig erfolgen.
Ähnliche Prozesse ohne AG-OrgEH
Die folgenden ähnlichen Prozesse müssen nicht von der AG-OrgEH koordiniert werden, sondern können von der zuständigen Service-Einrichtung direkt durchgeführt werden:
- einen Innenauftrag einrichten:
- Controlling - eine Person in eine Org-Einheit aufnehmen oder ausscheiden:
- Personalabteilung - eine Funktion in der Org-Einheit ändern (Leiter/in, Stellvertreter/in, Sekretariat etc.):
- Personalabteilung - IT-Rechte, Speicherbereich, Mailadressen oder sonstige IT-Ressourcen für eine Person oder für eine Org-Einheit einrichten:
- BOKU-IT (Hotline) - Räume, Telefonnummern zu einer Org-Einheit zuordnen:
- Facility Management
Wenn Sie einen dieser Prozesse brauchen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils angeführte Service-Einrichtung bzw. deren Kontaktadresse.