Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?

Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?

Wie sind die Aufgaben verteilt?

Datenschutzbeauftragte*r

Die*Der Datenschutzbeauftragte unterrichtet und berät das Rektorat sowie die Mitarbeiter*innen der BOKU hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten. Ihm obliegt die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie der Strategien der BOKU als Verantwortliche für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter*innen. Die*Der Datenschutzbeauftragte der BOKU ist zu datenschutzrechtlichen Fragen unter folgender E-Mail Adresse erreichbar:

Datenschutz in der eigenen Organisationseinheit

Im Zuge der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung wird es zukünftig je Organisationseinheit eine*n Datenschutz-Verantwortliche*n geben, welche*r als erste Ansprechperson bei Fragen zum Thema Datenschutz dienen soll.
Grundsätzlich kommt diese Funktion der Leitung einer Organisationseinheit zu, wobei diese die Möglichkeit hat, eine Mitarbeiterin*ein Mitarbeiter als Datenschutz-Verantwortliche*n der Organisationseinheit zu benennen. Nähere Informationen folgen in Kürze.

InfoSecbeauftragte*r

Informationssicherheit ist eine wesentliche Voraussetzung zur Umsetzung des Datenschutzes an der BOKU. Sie umfasst neben der Sicherheit von IT-Systemen und den damit verarbeiteten und darin gespeicherten Daten auch die Sicherheit von nicht-elektronisch verarbeiteten Informationen. Eines der Ziele der Informationssicherheit ist es, im Prozess der Datenverarbeitung vor Verlust, Zerstörung, Verfälschung, unbefugter Kenntnisnahme und unberechtigter Verarbeitung der Daten zu schützen.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zum Thema Informationssicherheit haben, so erreichen Sie den InfoSecbeauftragte*n unter der unten genannten Kontaktadresse.

InfoSecverantwortliche*r

Entsprechend der Informationssicherheitsorganisation der BOKU wird es zukünftig InfoSecverantwortlich*e geben, deren Verantwortung für Informationssicherheit innerhalb des eingesetzten Wirkungsbereiches liegt und die vor Ort am Department, Institut oder Serviceeinrichtung erreichbar sein werden. Es obliegt der jeweiligen Organisation, das Aufgabengebiet im Sinne der "Binnenorganisation" in Personalunion bei EDV-Verantwortlichen zu belassen oder damit eigene Personen zu betrauen. Die getrennte Nominierbarkeit ermöglicht bewusst beides.