Aufgaben der*des Datenschutzbeauftragten
Die*Der Datenschutzbeauftragte hat gemäß DSGVO insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
- Beratung — auf Anfrage — im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35 DSGVO;
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36 DSGVO, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
Die*Der Datenschutzbeauftragte ist bei Erfüllung dieser Aufgaben - unbeschadet sonstiger Verschwiegensheitspflichten - zur Geheimhaltung verpflichtet (unter bestimmten Umständen besteht auch ein Aussageverweigerungsrecht).
Weiters ist die*der Datenschutzbeauftragte im Rahmen der Ausübung ihrer*seiner Aufgaben weisungsfrei.