Hier finden Sie die Berichte zu den beiden vorangegangenen Funktionsperioden, die neue Geschäftsordnung sowie das Informationen zur Nominierung als Mitglied.

Bericht zur 3. Funktionsperiode (2018-2020)

Bericht zur 2. Funktionsperiode (2015-2017)

Neue Geschäftsordnung (verabschiedet am 20.5.20)

Gemäß §4 (2) der Geschäftsordnung der Ethikplattform informieren wir alle MitarbeiterInnen der BOKU von der Möglichkeit, für eine neue Funktionsperiode Mitglied der Ethikplattform zu werden.

Wer künftig in der Ethikplattform mitarbeiten will, sollte dies der Leitung der jeweiligen Organisationseinheit so bald wie möglich mitteilen. Die Frist für die Nominierung läuft bis zum 15.12.20. Die neue Funktionsperiode beginnt mit der konstituierenden Sitzung im Januar 2021.

Die Mitglieder der Ethikplattform setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • ein vom Rektorat entsandtes Mitglied,
  • ein vom Senat entsandtes Mitglied,
  • je ein aus den Departments entsandtes Mitglied,
  • je ein aus jedem wissenschaftlichen Zentrum entsandtes Mitglied (Agrarwissenschaften, Bioökonomie, Zentrum für Globalen Wandel und Nachhaltigkeit),
  • zwei von der ÖH-BOKU entsandte Mitglieder,
  • zwei vom Betriebsrat des allgemeinen Personals entsandte Mitglieder,
  • zwei vom Betriebsrat des wissenschaftlichen Personals entsandte Mitglieder.

Mitglieder, die der Ethikkommission angehören, können nicht gleichzeitig Mitglied der Ethikplattform sein.


19.10.2020