Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind die Angehörigen des gesamten wissenschaftlichen Personals. Dieses umfasst:

  1. O. Univ. -Professor/inn/en
  2. Univ. -Professor/inn/en
  3. Ao. Univ. -Professor/inn/en
  4. Assoc. Professor/inn/en
  5. Assistenzprofessor/inn/en
  6. Univ.-Assistent/inn/en
  7. Senior Lecturer
  8. Senior Scientists
  9. wissenschaftliche Drittmittel-Angestellte
  10. Lehrbeauftragte
  11. studentische Mitarbeiter/innen
  12. Studienassistent/inn/en
  13. sowie Dissertantinn/en und Diplomand/inn/en, soweit sie als solche in einem Dienstverhältnis zur Universität stehen

wenn sie am 01.10.2020 (Tag der Betriebsversammlung) sowie am 19.11.2020 (2. Wahltag) an der BOKU in entsprechender Verwendung beschäftigt sind.
Nicht wahlberechtigt sind Werkvertragsnehmer/innen und externe Dozentinnen und Dozenten ohne BOKU-Dienstverhältnis.