Der Kollektivvertrag für die Universitäten

Der Kollektivvertrag ("KV") regelt alle wichtigen Details der Arbeitsverhältnisse von nach dem 1.1.2004 eingetretenen MitarbeiterInnen der Universitäten (sowie derjenigen, die übergeleitet oder freiwillig übergetreten sind). Der aktuelle Text, auch des Zusatz-Kollektivvertrages (betrifft Pensionkassenzusage aus dem Verttragsbedienstetengesetz), ist auf der Betriebsrats-Website zu finden. Untenstehend finden Sie einige Informationen zur spannenden Entstehungsgeschichte dieses wichtigen Dokuments. 2011 Der Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten (2011) ist hier als pdf verfügbar. Es gibt auch separat die Änderungen für 2011 (pdf). Darüber hinaus ist die Beilage zu §76 und §49 (pdf) sowie die gemeinsame Erklärung zur Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen (pdf) zu beachten.  Stand 16. Dezember 2010 Die Verhandlungen der GÖD mit dem Dachverband der Universitäten haben eine einheitliche, staffelwirksame Erhöhung der Gehälter um monatlich 34,50 EUR ab 1.1.2011 ergeben. Betreffend Umstellung des Anspruchs auf 6 Wochen Urlaub vom Dienst- auf das Lebensalter, die Einrichtung von Kinderbetreuung für Dienst am Abend und Wochenende, Regelungen für Übertritte VBG - KV und div. Fragen die im medizinischen Bereich relevant sind, siehe das Rundschreiben der GÖD (PDF, 0.6 MB). Eine adaptierte Version des KV wird demnächst zur Verfügung stehen. Stand Jänner 2010: Neben der Gehaltsanpassung wurden auch einige inhaltliche Änderungen in der Novelle 2010 zum Uni-KV beschlossen. Viele der Änderungen treten rückwirkend in Kraft. Text der Änderungen (pdf) von der GÖD-BS-13-Homepage. Stand 27.4.2009: Endlich - der Kollektivvertrag ist fix! Nach nochmaligen Verhandlungen GÖD-Dachverband konnten noch Verbesserungen an den vom Dachverband geforderten Übergangsregelungen erreicht werden. Die GÖD Betriebsrätekonferenz hat am 24.4.09 mit großer Mehrheit diesem Ergebnis zugestimmt.  Nach Einarbeitung dieser Änderungen und der Valorisierung der Gehaltsansätze hat am 5. Mai 2009 die Unterzeichnung stattfgefunden (siehe APA-Meldung des Dachverbandes und APA-Meldung der GÖD). Stand 31.3.2009: Die Universitätenkonferenz ist für Inkraftsetzen des Kollektivvertags mit 1.10.2009 wenn seitens der GÖD finanzielle Übergangsbestimmungen akzeptiert werden. Siehe Faksimile (pdf, 835 kB, 2 Seiten). Präsentation auf der Betriebsversammlung vom 1.4.2009 (pdf - 243 kB) Stand 5.3.2009: Bundesminister Hahn bietet den Universitäten 50 M€ für 2009 (Einmalerlag Nachzahlung Pensionskassenbeiträge plus Umsetzung 4. Quartal 2009), in den Leistungsvereinbarungen für 2010-2012 dann 35 M€ pro Jahr (bei geschätzten Mehrkosten von 80 M€). Der Rest soll von den Universitäten aus der Gesamterhöhung des Globalbudgets finanziert werden, die allerdings auch für reguläre Steigerung der Gehaltskosten, Mietsteigerungen u.v.a. gebraucht werden. Die Rektorenkonferenz hat daher auf ihrer Sitzung am 2.3.2009 noch immer kein grünes Licht für das Unterschreiben des Kollektivvertrags gegeben. Gleichzeitig fand eine Sitzung der Universitätsgewerkschaft und der Betriebsratsvorsitzenden statt, auf der die Forderung nach Zurverfügungstellung der vollen Kosten unter Widmung für den KV durch BM Hahn gefordert wurde, damit der KV endlich in Kraft treten kann (s. offener Brief unten).
Wie aus dem Bericht von Rektor Schütz (s.u.) hervorgeht, sind die Rektoren bereit, den Kollektivvertrag noch im März zu unterschreiben und mit 1.10.2009 in Kraft treten zulassen, wenn BM Hahn sein Vorhaben im Rahmen der UG-Novelle die vom Ministerium bei den Leistungsvereinbaren für freie Vergabe einzubehaltenen Mitteln von 1% auf 5% zu erhöhen, aufgibt!

Stand Herbst 2008: Als die Gespräche mit der Regierung über die Finanzierung schon in der Zielgeraden waren, löste sich der Nationalrat auf, was von seiten des Dachverbandes als Grund gesehen wurde, den KV nicht zu unterzeichnen, da die Finanzierung nicht als gesichert angesehen wurde. Die GÖD hat daraufhin vorgeschlagen, mit einem Passus zu unterzeichnen, dass er nur dann in Kraft tritt, wenn die neue Regierung die Deckung der Mehrkosten tatsächlich übernimmt. Damit sollte auch vermehrter Druck auf die Koalitionsverhandlungen ausgeübt werden. Als Reaktion darauf haben Dachverband und Universitätenkonferenz (=RektorInnenkonferenz) ein gemeinsames Schreiben an die GÖD (pdf, 58 kB) gerichtet, in dem ein stufenweises Inkrafttreten, beginnend mit 1.4.2009, Gehaltssätze anwendbar ab 1.10.2009, unter bestimmten Bedingungen angekündigt wird. Die GÖD hat daraufhin schriftlich die Minister Hahn und Schmied (Verhandlungsteam ÖVP und SPÖ) um prioritäre Berücksichtigung der finanziellen Bedeckung des Kollektivvertrags bei den Koalitionsverhandlungen ersucht, sowie das Angebot des Dachverbands zu Gesprächen, wie die rasche Umsetzung gefördert werden kann, angenommen.


Der Stand von Herbst 2007: Der Kollektivvertrag ist zwischen GÖD und Dachverband der Universitäten ausverhandelt, aber auf einmal will die Regierung die Mehrkosten nicht mehr übernehmen. Damit ist der KV vorerst blockiert. Siehe untenstehende Pressemeldungen.


Der Text des zwischen Dachverband und Gewerkschaft ausgehandelten Kollektivvertrags für die Universitäten (Stand  14. September 2007) war auf der Website der Universitätsgewerkschaft - Wissenschaftliches und künstlerisches Personal einsehbar. KollegInnen, die Fragen und Rückmeldungen haben, können sich an Petra Seibert (stv. Betriebsratsvorsitzende und Mitglieder der erweiterten Bundesvertretung der Universitätsgewerkschaft) wenden. Die Präsentation zum  Kollektivvertrag von Petra Seibert bei der Betriebsversammlumg am 29.11.2007 steht zum  Download als pdf (65 KB) zur Verfügung.

Pressemeldungen