Ablauf des Aufenthalts
Bitte kontaktieren Sie Ihre/n KoordinatorIn an der Gastuniversität (Kontaktherstellung über BOKU-International Relations - BOKU-IR möglich) für genaue Auskünfte zur Anreise, Einschreibung, etc.
Nach dem Aufenthalt im Ausland:
1. Spätestens 2 Monate nach der Rückkehr: Abgabe der Aufenthaltsbestätigung: in der Regel Transcript of Records
2. Abgabe eines Berichts über den Aufenthalt; dieser Bericht ist im Mobility Tool einzugeben
3. Absprache mit dem/r zuständigen Fachkoordinator/in bezüglich Anrechenbarkeit der absolvierten Prüfungen mittels Äquivalenzliste; falls Pflicht-LV angerechnet werden sollen, muss per Unterschrift vom/von der LV-Leiter/in die Gleichwertigkeit der im Ausland absolvierten LV bestätigt werden
4. Im Anschluss Anrechnung der absolvierten Prüfungen beim Studienservice und Vorweis des Sammelzeugnisses beim Studienservice, damit Sie an der BOKU wieder inskribieren können.
5. Abgabe einer Kopie der bestätigten Äquivalenzliste zu den BOKU-International Relations (BOKU-IR)