Äquivalenzliste
Anleitung - Ausfüllen der Äquivalenzliste
Spaltenbezeichnung | Erklärung |
"Kurs-Code" | Hier tragen Sie die Kurs-Codes jener Kurse, welche Sie beabsichtigen an der Gastinstitution zu absolvieren, ein. |
"Bezeichnung der ausländischen Programmteile" | Titel der Lehrveranstaltung, welche Sie beabsichtigen an der Gastinstitution zu absolvieren. |
"Ausmaß3 credits" | Hier tragen Sie das Ausmaß der Credits (credit points/creditos) an der Gastuniversität bzw. Semesterstunden ein (nicht die Umrechnung!) |
"Anerkennung für Lehrveranstaltung/Prüfung gemäß. österr. Studienplan" | Möchten Sie sich die Lehrveranstaltung für eine (Schwerpunkt)-Pflicht- oder Wahllehrveranstaltung Ihres Curriculums anrechnen, tragen Sie den Titel der im Curriculum enthalten Lehrveranstaltung ein. Sollten sich durch die Umrechnung Rest ECTS ergeben können Sie diese in einer weiteren Zeile als Rest "Freie Wahlfächer"/"FWF" eintragen und anrechnen lassen. (siehe Beispiel unten)
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"LV - Nummer" | Hier tragen Sie die Lehrveranstaltungsnummern jener Kurse, falls Sie beabsichtigen im Ausland absolvierte Kurse für Kurse an der BOKU anrechnen zu lassen. |
"Titel der Lehrveranstaltung4" | Titel der Lehrveranstaltung, falls Sie beabsichtigen im Ausland absolvierte Kurse für Kurse an der BOKU anrechnen zu lassen. Beabsichtigen Sie die Lehrveranstaltung nur als freie Wahllehrveranstaltung anzurechnen, tragen Sie lediglich "Freie Wahlfächer"/"FWF" ein. (siehe Beispiel unten) |
"PF/WPF/WF/FW5" | Welche Stellung hat die BOKU Lehrveranstaltung, für die Sie sich die im Ausland absolvierte Lehrveranstaltung anrechnen möchten. PF = Pflichtfach, WPF = Wahlpflichtfach, WF = Wahlfach, FW = Freies Wahlfach |
"Ausmaß ECTS gemäß Umrechnung | Hier führen Sie die Umrechnung der Credits der Gastuniversität in ECTS durch und tragen das Ausmaß an ECTS ein. Informationen zu Umrechnungen finden Sie im Dokument Courses-Codes-Credits oder (falls nicht vorhanden) auf Anfrage bei der*dem Joint Study Koordinator*in. |
"**OK v. LV-Leiter*in" | Hier sammeln Sie die Unterschriften der LV-Leiter*innen (bei Anrechnung für Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen). |
- An der Gastuni geplante/absolvierte und anzuerkennende Lehrveranstaltungen müssen einander gegenüber-gestellt werden, damit die gewünschte Anerkennung eindeutig erkenn- und nachvollziehbar ist. à Sowohl links (= absolvierte bzw. zu absolvierende LV) als auch rechts (= anzuerkennende LV) ist immer etwas einzutragen.
- Zusätzliche leere Zeilen entfernen und keine komplett leeren Seiten übermitteln
- Namen der BOKU LV-Leiter*innen vorausfüllen – unleserliche Unterschriften sind ansonsten schwer zuzuordnen
- Unterschriften dürfen in keinem Fall eigenhändig zusammenkopiert werden - auch nicht von selbst eingeholten Dokumenten. Es handelt sich dabei um strafbare Urkunden- bzw. Unterschriftenfälschung.
- Bei Korrekturen einer Äquivalenzliste müssen Unterschriften ggf. neu eingeholt werden
- Äquivalenzlisten müssen als PDF, nicht als Word Dokument zur Anerkennung eingereicht werden
Beispiel:
Welche Unterschriften benötige ich auf der Äquivalenzliste? Wie reiche ich ein?
Für die Äquivalenzliste (vor dem Auslandsaufenthalt) benötigen Sie folgende Unterschriften:
Alle Unterschriften – außer der*des Studiendekans – online akzeptiert. Für die Originalunterschrift des Studiendekans schicken Sie die bereits mit allen anderen Unterschriften versehene Äquivalenzliste bitte per Mail an die Studienservices (), die sie dann von Studiendekan, Prof. Peyerl unterschreiben lassen. Kontaktieren sie den Studiendekan oder die Leiterin des Prüfungswesens NICHT direkt und nutzen sie ausschließlich ihre BOKU students- E-mail Adresse. ACHTUNG: Das Kopieren von Unterschriften anderer Personen ist eine Urkundenfälschung! Es liegt in Ihrer Verantwortung alle Unterschriften vollständig und fristgerecht einzuholen! Andernfalls kann es Auswirkungen auf Ihre Förderung und die Anrechnung Ihrer Fächer an der BOKU haben (Unvollständige Listen können nicht bearbeitet werden!) Wird die Unterschrift des Studiendekans auf der Äquivalenzliste vor Aufenthalt nicht eingeholt, kann sie auf der Äquivalenzliste nach Aufenthalt nicht mehr ausgestellt werden!! Bitte berücksichtigen Sie die Bearbeitungsfristen! |
Wer ist mein*e Fachkoordinator*in?
Die Liste der Fachkoordinator*innen (= Mitglieder des Auslandsbeirats) finden Sie hier. Sollten Sie sich nicht sicher sein zu welchem Fachbereich Ihr Studium zählt, finden Sie weitere Informationen dazu auf den Unterseiten der Fachstudienarbeitsgruppen.
Muss ich bei Anerkennung von Wahllehrveranstaltungen auch die Unterschrift der Lehrveranstaltungsleitung einholen?
Seit 1.Oktober 2020, müssen Sie sowohl Unterschriften der Lehrveranstaltungsleitung von (Schwerpunkt-)Pflichtlehrveranstaltungen als auch von Wahllehrveranstaltungen einholen, sollten Sie sich an der Gastinstitution absolvierte Lehrveranstaltungen für die entsprechenden BOKU-Lehrveranstaltungen anrechnen lassen wollen. Möchten Sie sich die Kurse der Gastuniversität nur als Freie Wahllehrveranstaltungen anrechnen lassen, benötigen Sie lediglich die Unterschrift der*des Fachkoordinator*in.
Ich benötige für meinen Abschluss nur noch wenige ECTS. Kann ich mir auch nur 10 ECTS im Rahmen meiner Mobilität anrechnen lassen?
Als Mindestleistung sind 3 ECTS- Anrechnungspunkte je Monat an der Gastuniversität zu erbringen. Generell sind das 12 ECTS für ein Semester. Bitte beachten Sie dazu die Regelungen beschrieben in Courses-Codes-Credits. Nach Abschluss Ihres Joint Study Aufenthalts müssen mindestens 12 ECTS angerechnet werden. Welche ECTS Sie für Ihren Abschluss einreichen ist Ihnen überlassen.
Die Kurse, die mich interessieren, wären hauptsächlich Bachelor Kurse. Ist denn eine Anrechnung von absolvierten "Bachelor ECTS“ in den USA als "Master ECTS“ auf der BOKU möglich“?
An den meisten Joint Study Partneruniversitäten sind die Bachelor Studiengänge(undergraduate) vierjährig. Dementsprechend werden besonders Kurse aus dem 4. Jahr bei uns dem Master-Level zugeordnet. Die Gleichwertigkeit wird letztlich durch die Lehrveranstaltungsleitung, Fachkoordinator*in und endgültig der*dem Studiendekan*in durch den Annerkennungsprozess per Äquivalenzliste bestätigt. Bitte beachten Sie die Regelungen zur Kursauswahl.
Ich möchte nur Bachelorkurse an der Gastinstitution belegen, ist dies möglich?
Bitte beachten Sie die BOKU Bestimmungen zur Kursauswahl erläutert im Dokument Courses-Codes-Credits.
Ich möchte die Kurse nur als freie Wahlfächer anrechnen lassen. Was gehört in das Feld "Anerkennung für Lehrveranstaltung / Prüfung usw.". Muss ich für jedes Fach, das ich an der Gastuniversität belege, einen Äquivalenskurs an der Boku finden?
Nein, das müssen Sie nicht. Wenn Sie sich die an der Gastinstitution belegten Kurse nur als freie Wahlfächer anrechnen wollen geben tragen Sie in das Feld "Anerkennung für Lehrveranstaltung/Prüfung" lediglich "Freies Wahlfach" oder "FWF" ein. Ein Beispiel finden Sie in der FAQ Frage: Wie trage ich am besten die Kurse ein, welche ich mir anrechnen möchte?
Muss ich bis zum Bewerbungsschluss alle Unterschriften der LV-Leiter*innen, Fachkoordinator*in und Studiendekan*in eingeholt haben?
Ja.
Ausnahmeregelung: Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der COVID-19 Einschränkungen zu geringere Anwesenheiten von unterschreibenden Personen an der BOKU kommt und längere Kommunikationsschleifen notwendig sind. Bis zum Bewerbungsschluss sollten Sie mindestens die Bestätigungen (Unterschriften) der LV-Leiter*innen und Fachkoordinator*innen eingeholt haben. Bitte reichen Sie die vollständige Äquivalenzliste innerhalb von 2 Wochen nach Bewerbungsschluss per Upload in Mobility Online oder E-mail an jointstudy(a)boku.ac.at ein
Einzelanrechnung - Anerkennungen
Die Fertigstellung einer Äquivalenzliste und die Einholung aller Unterschriften ist verpflichtend und vor der Abreise zur Partneruniversität zu erledigen.
Wenn es keine unteschriebene Äquivalenzliste vor der Abreise gibt, müssen die Kurse über eine Einzelanrechnung an der BOKU anerkannt werden. Eine Anrechnung kann nicht garantiert werden und jeder Einzelfall wird geprüft.
Informationen zur Anerkennung: Anerkennung
Leitfaden Anerkennungen für Studierende: Leitfaden