Mitteilungsblatt

Studienjahr 2005/06

16.03.2006

17. Stück

 

92.  Ausschreibung des Rektors für die Wahl von Senatsmitgliedern
Gemäß §§ 25 (4) und 19 (3) Universitätsgesetz 2002 und der Senatswahlordnung (Mitteilungsblatt Nr. 617/2002-03 idF. Nr. 4/2003-04) wird die Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Senats der Universität für Bodenkultur Wien ausgeschrieben. Die Wahl ist auf Vorschlag des Senats und der Wahlkommission in der Zeit vom 24. April bis 5. Mai 2006 (17. und 18. Kalenderwoche) durchzuführen. Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 20. März 2006. Das aktive Wahlrecht kommt Universitätsangehörigen zu, die am Stichtag in einem der Universität zugeordneten Dienstverhältnis stehen. Das passive Wahlrecht (Wählbarkeit) kommt den aktiv Wahlberechtigten zu, soweit sie nicht vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen vom passi­ven Wahlrecht sind der amtierende Rektor und die amtierenden Vizerektoren, Mitglieder des Universitätsrates sowie Personen, die an den Wahltagen nicht mehr in einem der Universität zugeordneten Dienstverhältnis stehen. Die Wahlkommission des Senats wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen nach den Bestimmungen der Senatswahlordnung betraut. Der Rektor Univ-Prof. Dipl-Fw. Dr. Hubert DÜRRSTEIN e.h. 93.  Ausschreibung der Wahlkommission für die Wahl von Senatsmitgliedern Auf Grund der Ausschreibung des Rektors für die Wahl von Senatsmitgliedern und der Bestimmungen der Senatswahlordnung (Mitteilungsblatt Nr. 617/2002-03 idF Nr 4/2003-04) wird die Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Senats der Universität für Bodenkultur Wien ausgeschrieben. 1) Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 20. März 2006. 2) Tag, Zeit und Ort der Wahl 26. April 2006, 09.00 – 16.00 Uhr, Festsaal (17. KW) 03. Mai 2006, 09.00 – 16.00 Uhr, Aula Muthgasse (18. KW) 3) Zahl der zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder a) Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren: 9 Mitglieder und mindestens 2 Ersatzmitglieder b) Mittelbau: 2 Mitglieder und mindestens 2 Ersatzmitglieder, davon jeweils mindestens 1 Universitätsdozentin oder Universitätsdozent c) Allgemeines Universitätspersonal: 1 Mitglied und mindestens 2 Ersatzmitglieder 4) Wahlberechtigung Das aktive Wahlrecht kommt Universitätsangehörigen zu, die am Stichtag in einem der Universität zugeordneten Dienstverhältnis stehen. Das passive Wahlrecht (Wählbarkeit) kommt den aktiv Wahlberechtigten zu, soweit sie nicht vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen vom passi­ven Wahlrecht sind der amtierende Rektor und die amtierenden Vizerektoren, Mitglieder des Universitätsrates sowie Personen, die an den Wahltagen nicht mehr in einem der Universität zugeordneten Dienstverhältnis stehen.. Unter den oben angeführten Beschränkungen umfassen die Wahlberechtigten: a) Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren: O. Universitätsprofessorinnen und O. Universitätsprofessoren, Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, Gastprofessorinnen und Gastprofessoren; b) Mittelbau:  Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter in Ausbildung, Lehrbeauftragte (soweit sie in einem Dienstverhältnis zur Universität stehen) c) Allgemeines Universitätspersonal: Allgemeine Universitätsbedienstete. 5) Wählerverzeichnis, Einspruch gegen das Wählerverzeichnis Das Wählerverzeichnis liegt von 21. März bis 14. April 2006 im Senatsbüro zur Einsicht auf. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind während der Auflagefrist beim Vorsitzenden der Wahlkommission per Adresse Senatsbüro schriftlich einzubringen. Nach Behandlung allfälliger Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis ist das Wählerverzeichnis amtlich; eine nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist nicht zulässig. 6) Wahlvorschläge Wahlvorschläge sind bis spätestens 14. April 2006 schriftlich (nicht per e-mail!!) beim Vorsitzenden der Wahlkommission per Adresse Senatsbüro einzubringen und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Wahlvorschläge können bis zum oben angeführten Termin während der Amtsstunden auch im Senatsbüro abgegeben werden. In diesem Fall ist eine Bestätigung über Datum und Zeit der Abgabe des Wahlvorschlags zu verlangen. Zur Einbringung von Wahlvorschlägen ist das aus der Anlage ersichtliche Formular zu verwenden. Den Wahlvorschlägen ist die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber anzuschließen, sofern nicht diese Zustimmung direkt auf dem Formular erfolgt. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig; eine mehrfach angeführte Person ist aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. 7) In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 21. April 2006 im Senatsbüro während der Amtsstunden Einsicht genommen werden. Die zugelassenen Wahlvorschlage werden auch an der Amtstafel des Senats kundgemacht (§ 5 (3) Senatswahlordnung). 8) Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden. 9) Termin für eine allenfalls erforderliche Nachwahl ist Freitag, 12. Mai 2006. Zusätzliche Wahlvorschläge für die Nachwahl sind nach den Bestimmungen dieser Ausschreibung bis 8. Mai 2006 einzubringen. Hinweis: Amtsstunden des Senatsbüros: Mo-Fr. 09.00-12.00 Uhr, 14.00-16.00 Uhr Für die Wahlkommission Ass-Prof. Dipl-Ing. Dr. Reinfried MANSBERGER, e.h., Vorsitzender Anlage: Formular für Wahlvorschlag 94.  Forschungsstipendien für Graduierte 95.  Novartis-Preis 2006; Ausschreibung 96.  Entwurf einer Verordnung, mit der die Bildungsdokumentationsverordnung Universitäten - BidokVUni
        geändert wird; Entwurf einer Verordnung, mit der die Bildungsdokumentationsverordnung-
        Fachhochschulen - BidokVFH geändert wird; Aussendung zur Begutachtung
Um allfällige Übermittlung einer Stellungnahme bis längstens 31.3.2006 wird gebeten. 97.  Entwurf einer Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die 
        Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 - UniStEV 2004 geändert wird, Aussendung zur
        Begutachtung
Um allfällige Übermittlung einer Stellungnahme bis längstens 15.4.2006 wird gebeten.