Informationen von der Studienabteilung bzgl. Prüfungen

Sperrfunktion – bei unentschuldigtem Fernbleiben bzw. nicht fristgerechter Abmeldung von Prüfungen

Laut Satzung der BOKU können Studierende, die einem schriftlichen oder mündlichen Prüfungstermin unentschuldigt fernbleiben, für bis zu 3 Monate für einen neuerlichen Prüfungsantritt gesperrt werden. Termine, Ergebnisse und Prüfungsan-/abmeldung via BOKUonline