Aufgaben und Befugnisse der Ombudsstelle

Die Ombudsstelle für Studierende unterstützt bei Problemen, die nicht durch die primär zuständigen Stellen (Lehrveranstaltungsleitungen, Institutsleitungen, ÖH-Studienvertretung, ÖH-Referate, Lehr- und Studienorganisation, etc.) zufriedenstellend gelöst werden können.

Die Beratung durch die Ombudsstelle erfolgt stets unter Wahrung der persönlichen Verschwiegenheitspflicht.

Bitte beachten Sie, dass die Ombudsstelle in vermittelnder Funktion tätig ist, sie kann deshalb nicht:

  • Universitätsangehörigen Weisungen erteilen
  • Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen) ändern
  • Bescheide aufheben
  • in laufende Verfahren eingreifen
  • vor Gericht vertreten

Ablauf & Kontaktaufnahme

  1. Bitte kontaktieren Sie die Ombudsstelle für Studierende erst dann, wenn herkömmliche Lösungs- und Vermittlungswege versagt haben.
  2. Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail, Telefon und auch persönlich (nach Terminvereinbarung) möglich.
  3. Die Ombudsperson klärt mit Ihnen ab, auf welche Weise sie Unterstützung leisten kann.
  4. Die Ombudsperson nimmt Kontakt mit allen Verantwortlichen auf und bemüht sich mit diesen gemeinsam um Lösungen