Abschluss des Doktoratsstudiums


Deckblatt und Formatvorlage

Verpflichtend ab 1. Oktober 2021!

Mit Beginn des Studienjahres 2021/22 ist für alle Dissertationen das Musterdeckblatt verpflichtend zu verwenden. Die Formatvorlage kann optional verwendet werden.

Deutsche Version:
Deckblatt
Deckblatt Erläuterung
Formatvorlage

Englische Version:
Cover page
Cover page explanation
Template


Einreichen der Dissertation

Folgende Unterlagen für den Studienabschluss von Doktorats- und PhD-Studien (inkl. Dissertation in elektronischer Form bei der Abstracts-Erfassung) sind gesammelt per E-Mail (studienservices(at)boku.ac.at) zu übermitteln:

Bitte nutzen Sie für die Übermittlung der Unterlagen BOKUdrive. Die Anleitung finden Sie hier.

Die Abschlussdokumente werden erst ausgestellt, nachdem zwei fest gebundene Exemplareder Dissertation mit hartem Deckel inkl. Vor- und Zunamen auf dem Buchrücken und unterschriebener eidesstattlicher Erklärung auf dem Postweg übermittelt oder nach Terminvereinbarung (Termin Abschluss Doktorat, Projekt Doktorat, Individuelle Studien) in den Studienservices abgegeben wurden.

Eines der Exemplare wird an die Nationalbibliothek und eines an die BOKU-Bibliothek weitergeleitet wird. Die Dissertation wird von dem*der Studiendekan*in (im Wege der Studienservices) elektronisch an zwei Universitätslehrer*innen mit venia docendi zugewiesen, die innerhalb einer Frist von höchstens 2 Monaten die Dissertation zu beurteilen haben. Betreffend Beurteiler*in hat der*die Dissertant*in ein Vorschlagsrecht. Erfolgt kein Vorschlag, so kann von dem*der Studiendekan*in eine entsprechend qualifizierte Person herangezogen werden. Im Zusammenhang mit der Bestellung wird seitens der  BOKU darauf hingewiesen, dass für die Erstellung eines Gutachtens keine finanzielle Abgeltung vorgesehen ist.

Info zum Abstract (Infoblatt): Die in deutscher und englischer Sprache abzufassenden Abstracts der Dissertation sind von dem*der Studierenden in die Abstracts-Applikation (http://www.boku.ac.at/abstracts.html) einzugeben. Dazu legen die Studienservices nach der Anmeldung des Projekts Doktorat einen Datensatz an, den der*die Studierende mit seiner*ihrer Zugriffsberechtigung bearbeiten kann. Das Schließen des Datensatzes erfolgt durch den*die Betreuer*in. Es wird erwartet, dass Sie auf die Abfassung des Abstracts großen Wert legen, weil die endgültige Fassung im Internet abgefragt werden kann und damit einen Teil der internationalen Präsentation der BOKU darstellt.


Sperre der Dissertation  

Falls wichtige Gründe dafür sprechen, kann von dem*der Studiendekan*in eine Einschränkung der Benützungsbewilligung für maximal 5 Jahre ausgesprochen werden. Die erstmalige Sperre erfolgt immer auf 2 Jahre. Eine Sperre bedeutet, dass die für die Universitätsbibliothek und für die Nationalbibliothek vorgesehenen Arbeiten für die Dauer der Benützungsbeschränkung nicht öffentlich aufgestellt werden. Falls Sie Ihre Dissertation sperren lassen möchten, stellen Sie bitten den entsprechenden Antrag bei der Erfassung des Abstracts. Bitte weisen Sie auch bei der Einreichung der Arbeit auf die beabsichtigte Sperre hin.  


Anmeldung zum Rigorosum (2. Teil)  

Die Anmeldung zum Rigorosum hat bis spätestens 3 Wochen vor dem voraussichtlichen Termin zu erfolgen. Die beiden positiven Gutachten müssen spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin in den Studienservices vorliegen.

Rigorosentermine finden laufend, mit Ausnahme der prüfungsfreien Zeit, statt (siehe Einteilung des Studienjahres).

Informationen zu studienabschließenden Prüfungen per Videokonferenz finden Sie hier.

Die Prüfung selbst findet vor einem Prüfungssenat (zwei Prüfer*innen, ein Vorsitz) statt. Die Zusammensetzung des Senates bestimmt der*die Studiendekan*in, jedoch hat der*die Dissertant*in bezüglich Prüfer*innen und Prüfungstermin ein Vorschlagsrecht. Erfolgt kein Vorschlag, so kann von dem*der Studiendekan*in eine entsprechend qualifizierte Person herangezogen werden.

Wenn es sich als notwendig oder sinnvoll erweist, kann  auch eine Person einer anerkannten in- oder ausländischen Universität als Prüfer*in nominiert werden. Diese Person muss allerdings über eine Lehrbefugnis verfügen, die einer österreichischen Habilitation gleichzuhalten ist, außerdem ist diese externe Person durch den*die Studiendekan*in mittels Antrag zu bestellen. Der Antrag ist inkl. Informationen zur externen Person (z.B. CV oder Ausdruck aus dem Internet) mit den restlichen Unterlagen einzureichen. Im Zusammenhang mit der Bestellung wird seitens der BOKU  darauf hingewiesen, dass für etwaige Reise- oder Aufenthaltskosten keine finanzielle Abgeltung vorgesehen ist.

Antrag auf Bestellung zum*zur externen Prüfer*in bzw. Beurteiler*in
 

Verleihung des akademischen Grades  

Nach erfolgreich absolviertem 2. Teil des Rigorosums wird Ihnen mit Bescheid des*der Studiendekans*in der akademische Grad gemäß Studienplan verliehen.

Sobald die amtssignierten Abschlussdokumente (Verleihungsbescheid, Abschlusszeugnis und Diploma Supplement) erstellt sind, erfolgt eine Verständigung per E-Mail.

Nach Erhalt der Bestätigung über die Eingabe des Erhebungsbogens über studienbezogene Auslandsaufenthalte UHStat2 werden die Abschlussdokumente per E-Mail zugestellt (Liste von möglichen Auslandsaufenthalten).

Vier Wochen nach Übermittlung des amtssignierten Verleihungsbescheids per E-Mail wird der Verleihungsbescheid rechtskräftig und Sie haben das Recht, den Ihnen verliehenen akademischen Grad zu führen. Wenn Sie den akademischen Grad schon früher führen möchten, melden Sie den Studienservices per E-Mail, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten. Der Verleihungsbescheid wird mit dem Tag Ihres Rechtsmittelverzichts gültig.

Falls Sie aus zwingenden rechtlichen Gründen eine unterschriebene Ausfertigung der Abschlussdokumente benötigen, senden Sie bitte den entsprechenden Nachweis an studienservices(at)boku.ac.at. Diese Abschlussdokumente können nicht per Post zugesendet werden und sind von Ihnen persönlich oder einer bevollmächtigten Person in den Studienservices nach Terminvereinbarung (Termin Abschluss Doktorat) abzuholen.

Falls die Abschlussdokumente nicht persönlich abgeholt werden können, müssen das vollständig ausgefüllte Formular für eine Bevollmächtigung sowie ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden.

 

Akademische Feier

Die Anmeldung zu einer akademischen Feier (Promotion) ist erst nach Übernahme der Abschlussdokumente möglich. Details zu den akademischen Feiern finden Sie unter Sponsionen und Promotionen