Antragstellung
Nostrifizierung
Wer kann die Nostrifizierung beantragen?
Die Antragstellung für eine Nostrifizierung setzt voraus, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder die Fortsetzung der Ausbildung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers in Österreich erforderlich ist. Zwingend erforderlich ist eine Nostrifizierung jedenfalls dann, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller eine berufliche Tätigkeit in Österreich anstrebt, deren Ausübung aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Rechtsvorschrift an den Besitz eines österreichischen akademischen Grades bzw. Studienabschlusses gebunden ist. Ebenso, wenn der Besitz eines österreichischen akademischen Grades bzw. Studienabschlusses aufgrund bestimmter Rechtsvorschriften erforderlich ist, um zu einer Ausbildung zugelassen zu werden. Innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz ist der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt, die den Angehörigen dieser Staaten einen unmittelbaren Berufszugang ermöglichen. In diesen Fällen ist eine Nostrifizierung nicht notwendig und daher auch nicht möglich. Ebenfalls nicht erforderlich ist die Nostrifizierung für die Zulassung zu einem österreichischen Master- oder Doktorats-/PhD-Studium.
Wo ist die Nostrifizierung zu beantragen?
Der Antrag ist an einer Universität einzubringen, an der das entsprechende inländische Studium eingerichtet ist. Es ist unzulässig, denselben Nostrifizierungsantrag gleichzeitig oder nach der Zurückziehung an einer anderen Universität oder Hochschule einzubringen. An der Universität für Bodenkultur Wien können für nachfolgende Studien Nostrifikationsansuchen gestellt werden
Was kostet die Nostrifizierung?
Die Nostrifizierungstaxe beträgt derzeit € 150.- und ist im Voraus zu entrichten. Sie verfällt, wenn der Antrag auf Nostrifizierung abgewiesen oder zurückgezogen wird.
Antragstellung
Mit dem Antrag sind folgende Nachweise in Original und Kopie vorzulegen:
- Antragsformular
- Reisepass
- Angabe zur angestrebten Tätigkeit sowie Nachweis, dass die Nostrifikation für die angestrebte Tätigkeit in Österreich eine zwingende Voraussetzung ist.
- Allfällige Urkunden über Namensänderungen
- Detaillierte Unterlagen über das Studium (Studienplan, -buch, -führer, Lehrinhalte, Zeugnisse, wissenschaftliche Arbeiten, Abschlussbescheinigungen,...)
- Urkunde über Abschluss des Studiums und Verleihung des akademischen Grades (immer im Original + Kopie)
- Ein Exemplar der Diplomarbeit bzw. der Dissertation und eine kurze Inhaltsangabe in deutscher Sprache
- Nachweis, dass die Nostrifizierung für die angestrebte Berufsausübung oder die Fortsetzung der Ausbildung in Österreich eine zwingende Voraussetzung ist
ZU BEACHTEN: Dokumente aus dem Ausland müssen ordnungsgemäß beglaubigt und übersetzt sein -> Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten Formular
Ablauf
Überprüfung von Studieninhalt, Gesamtumfang und Anforderungen im Vergleich zu dem Studium für dessen Abschluss die Gleichwertigkeit beantragt wird. Wenn einzelne Voraussetzungen nicht zutreffen, können diese im Rahmen eines außerordentlichen Studiums absolviert werden. Sämtliche Bedingungen werden mit Bescheid vorgeschrieben. Wurden alle Bedingungen erfüllt, bzw. keine Ergänzungen aufgetragen, wird die Nostrifizierung des ausländischen Studienabschlusses im Wege der Studienabteilung mittels Bescheid festgestellt. Wenn die Nostrifizierung nicht erfolgen kann, weil die Unterschiede zum österreichischen Studium zu groß sind, kann um Zulassung zum österreichischen Studium angesucht und nach erfolgter Zulassung die Anerkennung von Prüfungen aus dem ausländischen Studium, soweit sie den österreichischen gleichwertig sind, beantragt werden. Danach kann das österreichische Studium fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Besondere Verfahren
Besondere Verfahren gibt es für bestimmte Studienabschlüsse aus Bosnien und Herzegowina, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Slowenien. Hier ist das Anerkennungsverfahren für bestimmte Studienrichtungen auf Grund besonderer Abkommen vereinfacht. Auskunft erteilt ENIC NARIC AUSTRIA, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Tel: (0043/1) 531 20/5924, 5925, E-mail: naric@bmbwf.gv.at
Ansprechpartnerin
Mag. Ulrike Keber-Höbaus
Leitung Studienservices
Tel: +1/47654-31101
E-Mail: ulrike.keber-hoebaus(at)boku.ac.at
Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Wir ersuchen Sie, sich bereits vor Einbringung des Antrags mit Frau Keber-Höbaus in Verbindung zu setzen.