FAQ
Ich habe Fragen zum Leistungsstipendium, an wen kann ich mich wenden?
Bitte sichten Sie zunächst die Ausschreibung und die FAQs, ob Ihre Fragen darin bereits beantwortet werden. Sollten Sie danach noch offene Fragen haben, richten Sie diese bitte an stipendien(at)boku.ac.at.
Wo finde ich die Ausschreibung und Voraussetzungen für das Leistungsstipendium?
Die aktuelle Ausschreibung für das Leistungsstipendium erfolgt jährlich im September und wird unter Stipendien/Leistungsstipendium und im Mitteilungsblatt zum gegebenen Zeitpunkt veröffentlicht.
Wenn die Ausschreibung für das aktuelle Studienjahr noch nicht veröffentlicht ist, finden Sie unter Stipendien/Leistungsstipendium auch einen Link zur Ausschreibung des Vorjahres als Orientierungshilfe.
Wo finde ich das Formular für die Bewerbung?
Die Bewerbung kann ausschließlich über ein Online-Formular erfolgen, das ab 9:00 Uhr am ersten Tag der Bewerbungsfrist gemäß Ausschreibung unter Stipendien/Leistungsstipendium verfügbar ist (Login erforderlich). Das Formular wird am letzten Tag der Bewerbungsfrist gemäß Ausschreibung um 23:59 Uhr geschlossen. Eine Einreichung einer Bewerbung nach Fristablauf ist nicht möglich.
Warum kann ich den Link zu dem Online-Formular nicht sehen?
Der Link zum Online-Formular wird unter Stipendien/Leistungsstipendium bereitgestellt. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eingeloggt sind, da der Link nur in diesem Fall sichtbar ist. Vergewissern Sie sich außerdem, ob die Bewerbungsfrist bereits begonnen hat und noch nicht abgelaufen ist. Nur in dem Zeitraum der aktuellen Ausschreibung können Sie das Online-Formular sehen und abrufen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die Bewerbungsvoraussetzungen werden in der Ausschreibung festgelegt, welche jährlich spätestens im September unter Stipendien/Leistungsstipendium bereitgestellt wird. Da sich Voraussetzungen jährlich ändern können, wird empfohlen, die aktuelle Ausschreibung abzuwarten, um zu überprüfen, ob Sie die aktuellen Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen.
Wenn die Ausschreibung für das aktuelle Studienjahr noch nicht veröffentlicht ist, finden Sie unter Stipendien/Leistungsstipendium auch einen Link zur Ausschreibung des Vorjahres als Orientierungshilfe.
Ich bin Mitbeleger*in an der BOKU, kann ich mich für das Leistungsstipendium bewerben?
Nein. Für ein Leistungsstipendium können sich gemäß Ausschreibung des Leistungsstipendiums nur ordentliche Studierende der BOKU bewerben. Eine Bewerbung für ein Leistungsstipendium könnten Sie nur bei Ihrer „Stammuniversität“ gemäß den dort jeweils geltenden Voraussetzungen einbringen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Universität.
Ich habe nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, muss ich die Gleichstellung nachweisen?
Als Staatsbürger*in des EWR-Raums (z.B. Deutschland, Italien, ...) oder der Schweiz ist bei der Bewerbung kein Nachweis hochzuladen – die Gleichstellung ist gegeben.
Drittstaatsangehörige, Staatenlose und Flüchtlinge müssen allerdings die Gleichstellung gemäß § 4 StudFG nachweisen und bei der Bewerbung hochladen. Wird kein Nachweis hochgeladen oder ist die Gleichstellung nicht gegeben, kann keine Berücksichtigung der Bewerbung erfolgen.
Wieviele Semester umfasst die Anspruchsdauer?
Die Anspruchsdauer umfasst die im jeweiligen Studienplan festgelegte Regelstudienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters (Bachelorstudium: 6+1 Semester, Masterstudium 4+1 Semester, Doktoratsstudium 6+1 Semester).
Achtung: Bitte nicht mit den zwei Toleranzsemestern (im Bachelorstudium) für die studienbeitragsfreie Zeit verwechseln. Für Leistungs- und Förderungsstipendien gilt nur ein Toleranzsemester!
Die Anspruchsdauer kann nur verlängert werden, wenn allfällige wichtige Gründe nach § 19 StudFG vorliegen und nachgewiesen werden.
Ich habe die Anspruchsdauer überschritten, gibt es Ausnahmen?
Liegt eine Studienzeitverzögerung aufgrund wichtiger Gründe gemäß § 19 StudFG vor, kann diese bei der Beurteilung der Anspruchsdauer berücksichtigt werden. Hierfür ist bei der Bewerbung um das Leistungsstipendium ein geeigneter Nachweis über eine Studienzeitverzögerung gemäß § 19 StudFG hochzuladen. Dies gilt als Antrag. Fehlt der Nachweis oder weichen die Gründe von den gesetzlich festgelegten ab, kann eine Verlängerung der Anspruchsdauer nicht gewährt werden.
Ich habe die Mindest-ECTS nicht in einem ganzen Studienjahr erbracht, kann ich mich dennoch bewerben?
Es ist nicht relevant, ob Sie die mindestens erforderlichen ECTS innerhalb eines einzelnen Semesters oder über beide Semester verteilt erbracht haben. Entscheidend ist ausschließlich, dass die mindestens erforderlichen ECTS innerhalb des für das Leistungsstipendium relevanten Studienjahres absolviert wurden.
Aus welchem Zeitraum werden die Leistungen berücksichtigt?
Berücksichtigt werden Leistungen, die im Zeitraum von 01.10. bis 30.09. des laufenden Studienjahres erbracht wurden.
Ich bin für mehrere BOKU-Studien zugelassen, kann ich mich für alle bewerben?
Bei Doppel- oder Mehrfachstudien kann, wenn die Ausschreibungskriterien jeweils erfüllt sind, je ein eigener Antrag gestellt werden. Die Zuerkennung erfolgt jedoch nur in einem Studium. Eine Bewerbung kann somit pro Studium separat eingereicht werden. In jedem Studium müssen die Bewerbungsvoraussetzungen jeweils erfüllt sein. ECTS von mehreren aktiven Studien werden nicht zusammengezählt!
Achtung: Bachelor- und Masterstudium sind nicht dasselbe Studium, sondern zwei verschiedene Studien.
Handelt es sich beim Bachelor- und Masterstudium um das gleiche Studium?
Nein. Bitte beachten Sie, dass diese Leistungen nicht zusammengezählt werden! Wenn Sie z.B. vorgezogene Lehrveranstaltungen des Masterstudiums im Bachelorstudium erbracht haben, müssen Sie einen Anerkennungsantrag erfassen und diesen rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung zur Anerkennung einbringen (an anerkennungen(at)boku.ac.at).
Die Abläufe für Anerkennungsverfahren finden Sie unter Anerkennungen/Antragstellung. Im Schriftverkehr ist bitte anzugeben, dass die Anerkennungen für das Leistungsstipendium benötigt werden. Bitte berücksichtigen Sie Bearbeitungszeiten! Zu spät eingereichte Anerkennungen können nicht mehr für das Leistungsstipendium berücksichtigt werden. Es gelten die gleichen zeitlichen Bestimmungen wie bei Prüfungen.
Anerkennungen für das Leistungsstipendium können nur berücksichtigt werden, wenn die ursprünglichen Leistungen in dem für das Leistungsstipendium relevanten Studienjahr erbracht wurden. Leistungen aus einem anderen Zeitraum können nicht berücksichtigt werden.
Ich habe Leistungen in einem anderen Studium absolviert – werden diese automatisch berücksichtigt?
Nein, nicht automatisch. Da eine Bewerbung für das Leistungsstipendium nur pro Studium separat eingereicht werden kann, werden grundsätzlich nur Leistungen berücksichtigt, welche im gleichen BOKU-Studium im Studienerfolgsnachweis (aus dem betreffenden Zeitraum der aktuellen Ausschreibung des Leistungsstipendiums) aufscheinen.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass ein Bachelorstudium und ein Masterstudium zwei verschiedene Studien sind und die Leistungen somit nicht „zusammengezählt“ werden.
Leistungen aus einem anderen Studium müssen Sie vor Ihrer Bewerbung zur Anerkennung einbringen (an anerkennungen(at)boku.ac.at). Die Abläufe für Anerkennungsverfahren finden Sie unter Anerkennungen/Antragstellung. Im Schriftverkehr ist bitte anzugeben, dass die Anerkennungen für das Leistungsstipendium benötigt werden. In BOKUonline sind für die Anerkennung von Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen Anerkennungsanträge zu erfassen, für die Bestätigung von freien Wahllehrveranstaltungen von anderen Hochschulen sind hingegen Neue Leistungen zu erfassen. Bitte berücksichtigen Sie Bearbeitungszeiten! Zu spät eingereichte Anerkennungen können nicht mehr für das Leistungsstipendium berücksichtigt werden. Es gelten die gleichen zeitlichen Bestimmungen wie bei Prüfungen.
Anerkennungen für das Leistungsstipendium können nur berücksichtigt werden, wenn die ursprünglichen Leistungen in dem für das Leistungsstipendium relevanten Studienjahr erbracht wurden. Leistungen aus einem anderen Zeitraum können nicht berücksichtigt werden.
Mir liegen bereits Anerkennungen vor – werden diese automatisch berücksichtigt?
Nein. Für bereits genehmigte Anerkennungen (diese finden Sie auf der Abschrift der Studiendaten) für ein Studium müssen Sie die Nachweise davon bei Ihrer Bewerbung hochladen, z.B.
- Anerkennungsbescheid
- E-Mailbestätigung über Gültigsetzung von 1:1 Anerkennungen
- bereits vom Studiendekan genehmigte Auslandsäquivalenzliste inkl. Transcript of Records
- Zeugnis zu bereits erfassten freien Wahllehrveranstaltungen oder anderen Leistungen von anderen Hochschulen
Achtung: Wenn Sie bei Ihrer Bewerbung für das Leistungsstipendium nur Zeugnisse hochladen, für welche Sie noch keine Anerkennung bzw. Genehmigung erhalten haben bzw. welche Sie nicht bereits bei anerkennungen(at)boku.ac.at beantragt haben, werden diese nicht berücksichtigt. Sie werden nicht kontaktiert oder darauf hingewiesen, wenn Ihnen zugehörige Anerkennungen oder Unterlagen fehlen.
Anerkennungen für das Leistungsstipendium können nur berücksichtigt werden, wenn die ursprünglichen Leistungen in dem für das Leistungsstipendium relevanten Studienjahr erbracht wurden. Leistungen aus einem anderen Zeitraum können nicht berücksichtigt werden.
Bin ich verpflichtet, Anerkennungen einzureichen?
Nein, nur auf freiwilliger Basis. Werden keine Anerkennungsnachweise beigelegt, werden diese nicht berücksichtigt.
Kann ich eine Lehrveranstaltung heranziehen, welche „mit Erfolg teilgenommen“ oder ähnlichen Bewertungen beurteilt wurde?
Ja, allerdings können hier nur die ECTS berücksichtigt werden. Eine Beurteilung "mit Erfolg teilgenommen" kann im Notendurchschnitt für das Leistungsstipendium nicht mitberechnet werden.
Werden negative Prüfungen auch mitgezählt?
Negative Noten werden nicht mitberechnet, es werden nur positiv absolvierte Prüfungsergebnisse berücksichtigt.
Wie errechnet sich der Notendurchschnitt?
Der Notendurchschnitt an Hochschulen wird grundsätzlich ECTS-gewichtet berechnet.
Beurteilungen wie "mit Erfolg teilgenommen" können nicht berechnet werden, hier kann nur die Anzahl der absolvierten ECTS kann für die mindestens erforderliche ECTS-Anzahl eingerechnet werden.
Es werden nur positiv absolvierte Prüfungsergebnisse berücksichtigt.
Es können nur Leistungen aus dem für das Leistungsstipendium relevanten Studienjahr berücksichtigt werden.
Anerkennungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese bereits genehmigt wurden und ein entsprechender Nachweis hochgeladen wird.
Ich habe Tätigkeiten als Studierendenvertreter*in vorzuweisen – kann ich diese für das Leistungsstipendium einreichen?
Nein. Der im Vorfeld bei den Studienservices (studienservices(at)boku.ac.at) einzureichende und vom Studiendekan zu genehmigende Antrag auf Ersatz von ECTS-Anrechnungspunkten kann nur bei Studienabschluss von Ihnen eingereicht werden. Damit können bei Studienabschluss lediglich freie Wahllehrveranstaltungen reduziert werden.
Der Ersatz von ECTS-Anrechnungspunkten aufgrund der Tätigkeit als Studierendenvertreter*in ist allerdings keine Prüfungsleistung und kann nicht für das Leistungsstipendium herangezogen werden.
Wenn ich bei der Bewerbung etwas vergessen habe oder meine Unterlagen nicht vollständig sind, werde ich darüber informiert?
Nein. Bitte stellen Sie daher vor dem Absenden Ihrer Bewerbung sicher, dass alle Ihre Angaben und erforderlichen Nachweise vollständig sind.
Ich habe etwas vergessen, aber meine Bewerbung bereits abgeschickt. Soll ich mich erneut bewerben?
Nein. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit stipendien(at)boku.ac.at auf und schildern Sie Ihr Anliegen. Nachreichungen nach bereits verstrichener Bewerbungsfrist sind allerdings nicht mehr möglich.
Ich habe die Bewerbungsfrist verpasst – kann ich meine Bewerbung nachreichen?
Nein. Ein nachträglicher Antrag kann leider ausnahmslos nicht mehr eingebracht werden kann. Die Bewerbungsfristen für Stipendien sind gemäß Ausschreibung einzuhalten.