Studierendenstatus (o, ao, mitbelegend)
An Universitäten gibt es zwei Möglichkeiten einen Studierendenstatus zu erhalten. Zu einem ordentlichen Studium können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie über die Allgemeine Universitätsreife verfügen. Das betriebene Studium kann nach Erbringung der im Curriculum erforderlichen Leistungen auch abgeschlossen werden.
Als außerordentliche/r Studierender können Sie an einer Universität einzelne Lehrveranstaltungen besuchen. Diese Lehrveranstaltungen können für ein ordentliches Studium nur dann anerkannt werden, wenn der/die Studierende zum Zeitpunkt der Ablegung keine Studienberechtigung vorlag. A.o. Studierende können daher auch kein Studium abschließen. Ausnahme: TeilnehmerInnen von Universitätslehrgängen.
Eine Sonderform stellt die Mitbelegung dar. Sie ermöglicht den Besuch von Lehrveranstaltungen an einer anderen Universität als der der Zulassung („Stammuniversität“), ohne an der Universität an der die Mitbelegung erfolgt ein ordentliches Studium zu melden.
Studierende haben die Möglichkeit, sich während ihres Studium beurlauben zu lassen Der Antrag je Anlassfall kann für höchstens zwei Semester gestellt werden.