Studien können ganzjährig geschlossen werden.

Schicken Sie Ihren Schließungswunsch mit Ihrer BOKU-Emailadresse an studienservices(at)boku.ac.at. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig.

Eine Abgangsbescheinigung (= Nachweis, dass Sie nicht mehr für das betreffende Studium an der BOKU zugelassen sind) wird auf Anfrage ausgestellt.

Sollten Sie noch Prüfungen im betreffenden Semester ablegen wollen, schicken Sie Ihren Schließungswunsch erst nachdem Sie die letzte Prüfung abgelegt haben und alle ausständigen Noten eingetragen wurden. Die Eintragung von Noten ist bei geschlossenen Studien nicht möglich.

Informieren Sie sich vorab über mögliche Konsequenzen bei den betreffenden Behörden (z.B.: Finanzamt, Stipendienstelle, Wiener Linien etc.)

 

Studien werden aus folgenden Gründen automatisch geschlossen:

  1. Erfolgreicher Studienabschluss
  2. Der vorgeschriebene Studien-/ÖH-Beitrag wurde nicht fristgerecht einbezahlt
  3. Sie haben an einer anderen inländischen Universität bereits einbezahlt, aber Ihr/e Studium/Studien an der BOKU nicht weitergemeldet. Siehe: https://boku.ac.at/studienservices/themen/studienbeitraege-foerderungen/vorschreibung-und-studienbeitragsstatus-in-bokuonline
  4. Nicht bestandene STEOP bzw. eine Prüfung wurde auch beim letztmöglichen Antritt negativ beurteilt. Siehe: https://short.boku.ac.at/informationen-zu-pruefungen/pruefungsantritte
  5. Die Mindeststudienleistung wurde nicht erbracht (für Bachelorzulassungen ab Wintersemester 2022/23). Die Wiederaufnahme des betreffenden Studiums ist erst nach Ablauf einer Sperrfrist von zwei Studienjahren möglich.

 

Die Wiederaufnahme von Studien ist innerhalb der jeweiligen Zulassungsfrist grundsätzlich möglich, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt (siehe Punkt 4 und 5). Für die Wiederaufnahme schreiben Sie ein Email an studienservices(at)boku.ac.at Sollten Sie keinen Zugang mehr zu BOKUonline besitzen, fügen Sie einen Scan / ein Bild eines gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass/Personalausweis oder Führerschein) an Ihr Email an. Wenn Sie länger als ein Semester unterbrechen, benötigen Sie gegebenenfalls einen neuen Zulassungsbescheid. Sie werden per Mail über die weiteren Schritte informiert.

Bei einer zwischenzeitlichen Änderung des Studienplans werden Sie ausnahmslos für das aktuelle Curriculum zugelassen.

Informieren Sie sich nach der Wiederaufnahme erforderlichenfalls über weitere Schritte bzw. die Anerkennung von Prüfungen.