Für BACHELOR LEBENSMITTEL- und BIOTECHNOLOGIE (217):

Nach Abschluss Ihres Praktikums ersuchen Sie die Firma bei der Sie das Praktikum absolviert haben um Ausstellung einer formlosen Arbeitsbestätigung, aus der Dauer und Inhalt Ihres Praktikums ersichtlich sind. Es ist kein Formular nötig. Bitte senden Sie Ihr Studienblatt und die Arbeitsbestätigung an pflichtpraxis-lbt(at)boku.ac.at.

Es wird Ihnen dann das Zeugnis für die LVA "Pflichtpraxisseminar" ausgestellt. 

  • Das Ausmaß der Pflichtpraxis im Bachelor 217 (Studienplanversion 2024U und älter) beträgt 1 Monat, also 20 Werktage Vollzeit, entsprechend 160 Arbeitsstunden.
  • Im neuen Studienplan (2025U) beträgt das Ausmaß der Pflichtpraxis nur noch 120 Arbeitsstunden. Teilzeitbeschäftigung im Gesamtausmaß von 120 bzw. 160 Stunden wird auch angerechnet. Eine Anmeldung zur Teilnahme oder Prüfung ist nicht erforderlich. In der Regel wird das Zeugnis innerhalb von 1-2 Wochen ausgestellt.

Für MASTER LEBENSMITTELWISSENSCHAFTEN UND -TECHNOLOGIE (417) und BIOTECHNOLOGIE (418):

 Ausmaß der Pflichtpraxis 1 Monat. Abgabe und Bestätigung erfolgt analog zum Bachelor (siehe oben).

ALLGEMEINES

Die Absolvierung der Pflichtpraxis setzt die Beschäftigung in einem Betrieb der Lebensmittelindustrie oder der Biotechnologie voraus (Produktion, QM, Analytik, Forschung uvm.), oder das Arbeiten in Betrieben, die einen Bezug zu Maschinen- und Apparatebau o.Ä. haben. 

Die Pflichtpraxis muss WÄHREND des Studiums absolviert werden. VOR dem Studium liegende Praktikumszeiten werden nicht anerkannt. 

In Ausnahmefällen kann ein Praktikum, das während des Bachelorstudiums absolviert wurde, als Pflichtpraxis für das Masterstudium anerkannt werden. In diesem Fall muss die Arbeitsbestätigung des bereits anerkannten Bachelor-Praktikums ebenfalls vorgelegt werden, damit die Gesamtzeit der absolvierten Praktika überprüft werden kann. Auch das Mitarbeiten in einer Arbeitsgruppe an der BOKU oder an einer anderen Universität kann als Pflichtpraxis anerkannt werden. 

HIer finden Sie für die jeweiligen Studiengänge offizielle Bestätigungen, dass es sich bei der Pflichtpraxis um eine Pflichtlehrveranstaltung handelt. (für Versicherungszwecke o.ä.)

Bestätigung Pflichtpraxis LBT Bachelor (120 Stunden)

Bestätigung Pflichtpraxis LBT Bachelor (160 Stunden)

Bestätigung Pflichtpraxis BT Master

Bestätigung Pflichtpraxis LMWT Master