Tarife
Für die Benützung der Einrichtungen des Lehrforstgebäudes hat das Rektorat gemäß § 4 (2) der Satzung folgende Gebühren festgesetzt:
1. Übernachtung: Erste Nacht mit Bettzeug: EUR 18 (ab 1.1.2019); jede weitere Nacht: EUR 9/Nacht (seit 1.1.2019)
2. Nutzung für Veranstaltungen durch Externe (§ 3 (2) der Betriebs- und Benutzungsordnung):
Hörsaal | EUR 50,-/Tag |
Seminarraum | EUR 30,-/Tag |
PC-Schulungsraum | EUR 70,-/Tag |
Ergeben sich für die Nutzung Situationen, die hier nicht geregelt sind, muss eine besondere Vereinbarung mit der Leitung des LFZ getroffen werden.
3. Schlüsselhinterlegung: Gemäß § 4 (1) der Betriebs- und Benutzungsordnung für das LFZ hat das Rektorat folgendes festgelegt: Kaution für alle Schlüssel des HKH: 20 EUR pro Schlüssel.
4. Mehrwertsteuer: Erfolgt die Verrechnung nicht über eine BOKU-Kostenstelle oder einen Innenauftrag, so ist für die Nächtigung ein Zuschlag von 10 % und für die Benützung des EDV-Schulungsraumes ein Zuschlag von 20 % Mehrwertsteuer zu verrechnen. Dasselbe gilt bei Verrechnung über eine § 26-Kostenstelle.