Tarife
Für die Benutzung der Einrichtungen des Lehrforstgebäudes hat der Rektor gemäß §4(2) der Satzung folgende Kostenersätze festgesetzt: 1. Nächtigung erste Nacht mit Bettwäsche: EUR 18,- (seit 1.1.2019) weitere Nächte: EUR 9,-/Nacht (seit 1.1.2019) 2. Benutzung bei Veranstaltungen von Aussenstehenden (§3(2) der Betriebs- und Benutzerordnung)
Hörsaal | EUR 50,-/Tag |
Seminarraum | EUR 30,-/Tag |
PC-Schulungsraum | EUR 70,-/Tag |
Sollten Anlässe für die Benutzung eintreten, die hier nicht geregelt sind, ist mit dem Leiter des LFZ eine spezielle Vereinbarung zu treffen. 3. Schlüsselkaution Gemäß §4(1) der Betriebs- und Benutzerordnung für das LFZ hat der Rektor festgesetzt: Kaution für alle Schlüssel des HKH: EUR 20,- pro Stück 4. Umsatzsteuer Wird nicht über eine BOKU-Kostenstelle oder -Innenauftrag abgerechnet, müssen zusätzlich 10% Umsatzsteuer für die Nächtigungen sowie 20% für die Nutzung des PC-Schulungsraumes eingehoben werden. Gleiches gilt bei Abrechnung über eine §26 Kostenstelle!