BOKU Satzung §25
Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens 3 Tage vor dem Prüfungszeitpunkt bei der Prüferin oder dem Prüfer ohne Angabe von Gründen von der Prüfung in geeigneter Weise abzumelden.
Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens 3 Tage vor dem Prüfungszeitpunkt bei der Prüferin oder dem Prüfer ohne Angabe von Gründen von der Prüfung in geeigneter Weise abzumelden.