Prüfungsmodalitäten

  • Die Abmeldung erfolgt gemäß BOKU-Satzung §25 "Anmeldung zu Lehrveranstaltungsprüfungen"-Punkt(4)

Unterlagen

  • Für einen positiven Abschluss der Lehrveranstaltungen des Institutes für Abfallwirtschaft werden folgende Hilfestellungen angeboten:

BOKU Satzung §25

Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens 3 Tage vor dem Prüfungszeitpunkt bei der Prüferin oder dem Prüfer ohne Angabe von Gründen von der Prüfung in geeigneter Weise abzumelden.