Hier finden Sie die Frequently Asked Questions (FAQ) des Instituts für Rechtswissenschaften. Lesen Sie diese bitte aufmerksam durch und beachten Sie auch die lehrveranstaltungsspezifischen Informationen auf BOKUonline und BOKU learn.

Wenn Sie in den FAQ und in den oben erwähnten Quellen keine Antwort finden, wenden Sie sich bitte (ausschließlich) an law(at)boku.ac.at. Fragen, die durch die FAQs beantwortet werden können, werden nicht bearbeitet.

Damit Ihre Anfrage bearbeitet werden kann, schreiben Sie uns eine E-Mail von Ihrer BOKU-Adresse und führen Sie darin bitte folgendes an:

  • Vollständiger Name
  • Matrikelnummer
  • Falls zutreffend: Name und/oder Nummer der betreffenden Lehrveranstaltung
  • Anliegen

Anmerkung: Wenn in den FAQ der Begriff „Grundlagenfächer“ erwähnt wird, sind folgende Lehrveranstaltungen gemeint:

VO „Grundlagen des Rechts“ (736.180; 736.105; 736.112)

VO „Rechtliche Grundlagen der Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur“ (736.122)

VO „Rechtsgrundlagen“ (736.102)

Allgemeine Fragen

Ich habe eine inhaltliche Frage zur Lehrveranstaltung. Wie erreiche ich die Lehrenden direkt?

Bitte wenden Sie sich vor, nach oder während der Vorlesung direkt an die Lehrenden. Wir bitten um Verständnis, dass wir Anfragen zum Stoff per E-Mail nicht bearbeiten können.

Die Vorlesungsunterlagen sind mir nicht ausführlich genug. Welche Literatur soll ich verwenden und woher bekomme ich sie?

Auf BOKU learn ist zu jeder Vorlesungseinheit grundlegende und weiterführende Literatur angegeben. Sie finden alle angegeben Bücher in der BOKU Bibliothek. Den Standort der Bücher finden Sie mittels Suche im Bibliotheksangebot.

Betreut das Institut für Rechtswissenschaften Bachelor-, Master- oder Dissertationsarbeiten in meinem Fach?

Ja, das Institut betreut sowohl Bachelor- und Masterarbeiten als auch Dissertationen. Wenn Sie eine Bachelor-, Masterarbeit oder Dissertation am Institut für Rechtswissenschaften schreiben wollen, informieren Sie sich bitte unter folgendem Link über inhaltliche und formale Anforderungen: Abschlussarbeiten. Hier finden Sie auch Informationen zu laufenden und abgeschlossenen Arbeiten.

Ich möchte eine Prüfung anerkennen lassen. Wie gehe ich vor?

Prüfungen, die Sie bereits außerhalb ihres Studiums abgelegt haben, können Sie sich für Ihr aktuelles Studium anerkennen lassen. Das heißt, dass Sie die entsprechende Prüfungsleistung nicht noch einmal an der BOKU erbringen müssen. Es müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Bitte lesen Sie sich unseren ausführlichen Leitfaden zur Anerkennung von Prüfungen durch und folgen Sie den dort beschriebenen Schritten.

Fragen zu BOKUonline und BOKU learn

Ich habe Probleme mit BOKUonline.

Bei allen technischen Fragen betreffend BOKUonline wenden Sie sich bitte unter Verwendung Ihres offiziellen BOKU E-Mail Accounts direkt an den Support unter hotline(at)boku.ac.at. Weitere Informationen finden Sie auch unter BOKUonline - Erste Schritte für Studierende.

Ich habe Probleme mit BOKU learn.

Bei allen Fragen betreffend E-Learning und der Benutzung von BOKU learn wenden Sie sich bitte unter Verwendung Ihres offiziellen BOKU E-Mail Accounts direkt an den Support unter e-learning(at)boku.ac.at. Weitere Informationen finden Sie auch unter BOKU learn FAQ für Studierende.

Ich kann mich auf BOKUonline nicht zur Prüfung anmelden.

Wenn Sie sich nicht zur Prüfung anmelden können, haben Sie wahrscheinlich die Voraussetzungen zur Prüfungsanmeldung nicht erfüllt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie die STEOP noch nicht positiv absolviert haben und schon die maximalen ECTS vorgezogen haben oder die Lehrveranstaltung laut Studienplan für ein Semester empfohlen ist, aus dem Sie ohne STEOP keine Prüfungen absolvieren dürfen. Wenn Sie sich trotz Erfüllung aller Voraussetzungen nicht anmelden können, wenden Sie sich bitte direkt an den Support unter hotline(at)boku.ac.at.

Ich konnte mich nicht zum Kurs der Lehrveranstaltung auf BOKU learn anmelden.

Für alle Lehrveranstaltungen erfolgt die Anmeldung zum BOKU learn Kurs automatisch innerhalb von 24 Stunden nach der Anmeldung zur Lehrveranstaltung auf BOKUonline. Sie können sich zu allen Lehrveranstaltungskursen des Instituts für Rechtswissenschaften (736.XXX) auch selbstständig auf BOKU learn einschreiben. Wie das funktioniert erfahren Sie hier.

Was bedeutet „Sie können sich selbst in diesen Kurs einschreiben“?

Für alle Lehrveranstaltungen erfolgt die Anmeldung zum BOKU learn Kurs automatisch innerhalb von 24 Stunden nach der Anmeldung zur Lehrveranstaltung auf BOKUonline. Sie können sich zu allen Lehrveranstaltungskursen des Instituts für Rechtswissenschaften (736.XXX) auch selbstständig auf BOKU learn einschreiben. Für die Selbsteinschreibung müssen Sie sich in BOKU learn anmelden und unter Kurssuche die betreffende Lehrveranstaltung suchen. Wenn bei der Lehrveranstaltung ein Pfeilsymbol zu sehen ist, ist eine Selbsteinschreibung möglich. Klicken Sie auf die Lehrveranstaltung und bestätigen Sie auf der folgenden Seite Ihre Aktion über den „Einschreiben“ Button.

Ich finde den Kurs auf BOKU learn nicht, können Sie mich bitte anmelden?

Für alle Lehrveranstaltungen erfolgt die Anmeldung zum BOKU learn Kurs automatisch innerhalb von 24 Stunden nach der Anmeldung zur Lehrveranstaltung auf BOKUonline. Sollte der Kurs trotz Anmeldung auf BOKUonline nicht in Ihrer BOKU learn Kursliste aufscheinen, wurde er von den Lehrenden (noch) nicht sichtbar gestellt. Wenn Sie sich auf BOKUonline auf der Warteliste der Lehrveranstaltung befinden, werden Sie nicht zum BOKU learn Kurs freigeschalten. Sie können sich zu allen Lehrveranstaltungskursen des Instituts für Rechtswissenschaften (736.XXX) auch selbstständig auf BOKU learn einschreiben. Wie das funktioniert erfahren Sie hier.

Wie kann ich mich von einem Kurs abmelden?

Sie sind automatisch in alle Kurse auf BOKU learn eingetragen, für die Sie auf BOKUonline angemeldet sind. Sie können sich für den jeweiligen Kurs auf BOKUonline abmelden und sind am nächsten Tag automatisch auf BOKU learn ausgetragen. Wenn die Abmeldefrist auf BOKUonline verstrichen ist, können Sie sich nicht mehr von dem BOKU learn Kurs abmelden.

Fragen zur Lehrveranstaltung

„Grundlagen des Rechts“, „Rechtliche Grundlagen“ und „Rechtsgrundlagen“ – Gibt es einen Unterschied zwischen diesen Vorlesungen? Mir passen die Vorlesungstermine eines anderen Grundlagenfaches besser, darf ich die andere Lehrveranstaltung besuchen?

Ja, es gibt Unterschiede zwischen diesen Vorlesungen. Es macht keinen Sinn, die Vorlesung eines anderen Studiums zu besuchen, da Sie die Prüfung für die Vorlesung Ihres Studiums schreiben müssen. Die Lehrinhalte der Vorlesungen unterscheiden sich.

Wenn Sie zum Beispiel Agrarwissenschaften studieren, müssen Sie die in Ihrem Studienplan angegebene Vorlesung 736.112 „Grundlagen des Rechts“ besuchen und dürfen nicht die Vorlesung 736.102 „Rechtsgrundlagen“ aus dem Studienplan für Lebensmittel- und Biotechnologiebesuchen.

Sie finden die entsprechenden Zuordnungen auf BOKUonline unter Studienangebot und dem entsprechenden Studium. Bitte achten Sie vor der Anmeldung zur Lehrveranstaltung auf BOKUonline auf die korrekte Lehrveranstaltungsnummer.

Wie melde ich mich zur Lehrveranstaltung an?

Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt ausschließlich über BOKUonline. Bitte beachten Sie die An- und Abmeldefristen. Das Institut führt keine An- und Abmeldungen zu Lehrveranstaltungen durch.

Gibt es Voraussetzungen für den Besuch der Lehrveranstaltung?

Inhaltliche Voraussetzungen und Voraussetzungen laut Studienplan finden Sie in der Lehrveranstaltungsbeschreibung auf BOKUonline.

Woher bekomme ich die aktuellen Lehrveranstaltungsunterlagen?

Die aktuellen Lehrunterlagen finden Sie in den entsprechenden aktuellen Kursen auf BOKU learn. Wenn Sie Unterlagen vergangener Semester benötigen, können Sie sich selbst in den entsprechenden Kurs auf BOKU learn einschreiben. Wie das funktioniert erfahren Sie hier.

Zusätzliche Unterlagen vergangener Lehrveranstaltungen finden Sie außerdem unter Lehrveranstaltungen unter Downloads.

Bitte beachten Sie, dass Sie auf der BOKU Webseite eingeloggt sein müssen, um auf die Downloads zugreifen zu können.

Warum wurde ich von dem Seminar abgemeldet? Ich hatte einen Fixplatz.

Wenn Sie bei der ersten Einheit oder der Vorbesprechung eines Seminars unentschuldigt fernbleiben, wird Ihr Platz zugunsten anderer Studierender freigegeben und Sie werden abgemeldet. Wenn Sie nicht an der ersten Einheit teilnehmen können, das Seminar aber trotzdem besuchen wollen, schicken Sie bitte rechtzeitig VOR der ersten Einheit eine E-Mail an law(at)boku.ac.at.

Fragen zur Prüfung - Prüfungstermine

Wie oft finden Prüfungen statt?

Es werden mindestens drei Prüfungstermine pro Semester angeboten: zu Beginn, in der Mitte und am Ende des Semesters. Die aktuellen Termine finden Sie auf BOKUonline. Eine Übersicht aller Prüfungstermine des Instituts für Rechtswissenschaften finden Sie auf BOKUonline unter Departments -> Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo) -> Rechtswissenschaften -> Prüfungstermine.

Gibt es noch einen Prüfungstermin im Monat XY? Wann findet der nächste Prüfungstermin statt?

Alle Prüfungstermine werden mit Beginn des Semesters auf BOKUonline festgelegt, es werden keine zusätzlichen Termine abgehalten. Es werden mindestens drei Prüfungstermine pro Semester angeboten. Sie finden alle Prüfungstermine des Instituts für Rechtswissenschaften auf BOKUonline unter Departments-> Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo) -> Rechtswissenschaften-> Prüfungstermine.

Zu welchem Prüfungstermin soll ich antreten?

Der erste Prüfungstermin wird abgehalten, sobald die aktuelle Vorlesungsreihe beendet ist. Je nach Semester ist das entweder Ende Jänner/Anfang Februar (Wintersemester) oder Ende Juni/Anfang Juli (Sommersemester).

Bis zum Ende der aktuellen Vorlesungsreihe ist der Vorlesungsinhalt des vorherigen Studienjahres prüfungsrelevant. Bitte achten Sie darauf, dass Sie mit den entsprechenden Unterlagen lernen. Da sich der Inhalt der Vorlesungen nach der aktuellen Gesetzeslage richtet, ist es sehr wahrscheinlich, dass sich Änderungen zu den Unterlagen vergangener Semester ergeben. Sie können sich zu allen Lehrveranstaltungskursen des Instituts für Rechtswissenschaften (736.XXX) auch selbstständig auf BOKU learn einschreiben. Wie das funktioniert erfahren Sie hier.

Die folgende Tabelle zeigt, wie lange der jeweilige Prüfungsstoff einer Lehrveranstaltung geprüft wird. Die Prüfungstermine dienen lediglich der Orientierung, es kann im Einzelnen zu Abweichungen kommen.

 

Prüfungsstoff LV WiSe 2017/18Prüfungsstoff LV SoSe 2018
1. PrüfungsterminJänner /Ferbruar 2018Juni / Juli 2018
2. PrüfungsterminMärz 2018Sept / Okt 2018
3. PrüfungsterminMai 2018Nov 2018
4. PrüfungsterminJuni /Juli 2018Jänner / Februar 2019
5. PrüfungsterminSept / Okt 2018März 2019
6. PrüfungsterminNov 2018Mai 2019

 

 

Wenn Sie also die Vorlesung im WiSe 2017/18 besuchen, sollten Sie frühestens zum Termin Jänner/Februar 2018 antreten.

Auf BOKUonline können Sie sehen, welchem Semester der jeweilige Prüfungstermin zugeordnet ist (Screenshot).

Gibt es außer den angegebenen Terminen noch weitere Prüfungstermine, zB auf Anfrage, wenn ich etwa wegen eines Stipendiums rasch die Prüfung ablegen möchte?

Aufgrund der hohen Anzahl der Studierenden können wir leider keine individuellen Prüfungstermine vergeben. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die angebotenen Prüfungstermine. Sie finden alle Prüfungstermine des Instituts für Rechtswissenschaften auf BOKUonline unter Departments -> Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo) -> Rechtswissenschaften -> Prüfungstermine.

Wann werden die Prüfungstermine für das nächste Semester bekannt gegeben?

Die Prüfungstermine werden, sobald sie feststehen, auf BOKUonline eingetragen. Die Termine für das jeweils folgende Semester werden meist gegen Ende des laufenden Semesters fixiert und ins System eingetragen. Sie finden alle Prüfungstermine des Instituts für Rechtswissenschaften auf BOKUonline unter Departments -> Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo) -> Rechtswissenschaften -> Prüfungstermine.

Prüfungsan- und abmeldung

Für welche Prüfung soll ich mich anmelden? Kann ich zu jeder Grundlagenprüfung antreten? Mir passt der Prüfungstermin aus einer anderen Grundlagenlehrveranstaltung besser, darf ich dort antreten?

Sie dürfen nicht zur Prüfung eines anderen Studiums antreten. Wenn Sie zum Beispiel Agrarwissenschaften studieren, müssen Sie zur Prüfung der Lehrveranstaltung 736.112 „Grundlagen des Rechts“ antreten und dürfen nicht zur Prüfung der Lehrveranstaltung 736.105 „Grundlagen des Rechts“ aus dem Studienplan für Kulturtechnik- und Wasserwirtschaft, antreten. Bitte achten Sie vor der Anmeldung zur Prüfung auf BOKUonline auf die korrekte Lehrveranstaltungsnummer.

Wie kann ich mich zur Prüfung an- oder abmelden?

Die An- und Abmeldung zu Prüfungen erfolgt ausschließlich über BOKUonline. Die Abmeldefrist endet in der Regel drei Tage vor dem Prüfungstermin. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die An- und Abmeldezeitpunkte auf BOKUonline. Das Institut führt weder An- noch Abmeldungen durch.

Bis wann kann ich mich zur Prüfung an- oder abmelden?

Die Anmeldefrist endet in der Regel drei Tage vor dem Prüfungstermin. Die genauen An- und Abmeldefristen entnehmen Sie bitte BOKUonline. Nach Ende der Abmeldefrist können Sie sich nicht mehr abmelden. Das Institut führt weder An- noch Abmeldungen durch.

Kann ich die Prüfung schreiben, obwohl ich auf der Warteliste bin?

Das Institut für Rechtswissenschaften begrenzt die Prüfungsplätze in der Regel nicht. Sollten sich mehr Studierende anmelden als Plätze verfügbar sind, organisieren wir einen zusätzlichen Raum. Wenn Sie sich für eine Vorlesungsprüfung anmelden, erhalten Sie deshalb in der Regel sofort einen Fixplatz. Es gibt daher keine Wartelistenplätze.

Die Anmeldefrist ist schon vorbei, kann ich die Prüfung trotzdem mitschreiben?

Nein. Sie können nur an der Prüfung teilnehmen, wenn Sie sich auf BOKUonline angemeldet haben. Bitte beachten Sie die An- und Abmeldefristen auf BOKUonline. Das Institut führt weder An- noch Abmeldungen durch.

Die Abmeldefrist ist schon vorbei, können Sie mich trotzdem noch abmelden?

Nein. Das Institut führt weder An- noch Abmeldungen durch. Bitte informieren Sie sich auf BOKUonline rechtzeitig über die An- und Abmeldefristen.

Ich bin zur Prüfung angemeldet – was passiert, wenn ich sie nicht schreibe?

Wenn Sie trotz Anmeldung nicht zur Prüfung antreten, wird das nicht als Antritt gezählt. Sie erhalten also weder eine negative Note, noch verlieren Sie einen Prüfungsantritt. Sie werden allerdings für 90 Tage für die Prüfungsanmeldung gesperrt. In der Regel versäumen Sie dadurch den nächsten Prüfungstermin, daher können Sie frühestens zum übernächsten Termin wieder antreten. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen verhindern sein, können Sie bis spätestens eine Woche nach der Prüfung eine ärztliche Bestätigung einreichen. In diesem Fall entfällt die Sperre. Wenden Sie sich dabei bitte an law(at)boku.ac.at.

Was bedeutet die 90-Tage-Sperre?

Wenn Sie einer Prüfung unentschuldigt fernbleiben, werden Sie für die nächsten 90 Tage für die Prüfungsanmeldung gesperrt. Das bedeutet, dass Sie sich für diese Lehrveranstaltung 90 Tage lang nicht zur Prüfung anmelden können. In der Regel versäumen Sie dadurch den nächsten Prüfungstermin, können also erst zum übernächsten Termin wieder antreten.

Könnten Sie bitte die Prüfungssperre aufheben, weil…

Wir haben keinen Einfluss auf die 90-Tage-Sperre und können deshalb keine Prüfungssperren aufheben. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die An- und Abmeldefristen. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen verhindern sein, können Sie bis spätestens eine Woche nach der Prüfung eine ärztliche Bestätigung einreichen. In diesem Fall entfällt die Sperre. Wenden Sie sich dabei bitte an law(at)boku.ac.at.

Ich bin krank und kann nicht zur Prüfung kommen. Was soll ich tun?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen können, müssen Sie bis spätestens eine Woche nach der Prüfung eine ärztliche Bestätigung an law(at)boku.ac.at schicken. In diesem Fall entfällt die 90-Tage-Sperre.

Ich kann aus persönlichen Gründen nicht zur Prüfung kommen. Was soll ich tun?

Leider können wir keine persönlichen Gründe berücksichtigen. Wenn Sie sich zur Prüfung angemeldet haben, aber nicht antreten, werden Sie für 90 Tage für die Prüfungsanmeldung gesperrt.

Sollten Sie aus amtlichen Gründen verhindert sein (zB Einberufungsbefehl, Gerichtstermin, etc) schicken Sie bitte bis spätestens eine Woche nach der Prüfung eine amtliche Bestätigung an law(at)boku.ac.at. In diesem Fall entfällt die 90-Tage-Sperre.

Prüfungsantritte

Zählt Nichterscheinen als Antritt?

Nein. Wenn Sie trotz Anmeldung nicht zur Prüfung antreten, wird das nicht als Antritt gezählt. Sie erhalten also weder eine negative Note, noch verlieren Sie einen Prüfungsantritt. Sie werden allerdings für 90 Tage für die Prüfungsanmeldung gesperrt.

Wie viele Prüfungsantritte habe ich?

Sie haben drei reguläre Versuche, eine Prüfung positiv abzuschließen. Der vierte Antritt ist der letzte mögliche und stellt eine kommissionelle Prüfung dar. Weitere Informationen über die kommissionelle Prüfung erhalten Sie in der Studienabteilung und hier.

Es ist mein dritter Antritt. Was passiert, wenn ich wieder negativ sein sollte?

Wenn auch der dritte Antritt negativ ist, dann müssen Sie eine kommissionelle Prüfung ablegen. Die kommissionelle Prüfung stellt den vierten und letztmöglichen Antritt dar.

Weitere Informationen über die kommissionelle Prüfung erhalten Sie hier.

Prüfungsvorbereitung

Was ist Prüfungsstoff?

Sie finden alle Informationen zum Prüfungsstoff auf BOKUonline bzw BOKU learn.

Bis zum Ende der aktuellen Vorlesungsreihe ist der Vorlesungsinhalt des vorherigen Studienjahres prüfungsrelevant. Bitte achten Sie darauf, dass Sie mit den entsprechenden Unterlagen lernen. Da sich der Inhalt der Vorlesungen nach der aktuellen Gesetzeslage richtet, ist es sehr wahrscheinlich, dass sich Änderungen zu den Unterlagen vergangener Semester ergeben. Wie Sie an die Unterlagen der vergangenen und aktuellen Semester gelangen, erfahren Sie bei der nächsten Frage.

Die folgende Tabelle zeigt, wie lange der jeweilige Prüfungsstoff einer Lehrveranstaltung geprüft wird. Die Prüfungstermine dienen lediglich der Orientierung, es kann im Einzelnen zu Abweichungen kommen.

Prüfungsstoff LV WiSe 2017/18Prüfungsstoff LV SoSe 2018
1. PrüfungsterminJänner /Ferbruar 2018Juni / Juli 2018
2. PrüfungsterminMärz 2018Sept / Okt 2018
3. PrüfungsterminMai 2018Nov 2018
4. PrüfungsterminJuni /Juli 2018Jänner / Februar 2019
5. PrüfungsterminSept / Okt 2018März 2019
6. PrüfungsterminNov 2018Mai 2019
Mit welchen Unterlagen bereite ich mich am besten auf die Prüfung vor?

Auf BOKUonline und BOKU learn finden Sie Informationen zu den Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung. Achten Sie darauf mit den Unterlagen des richtigen Semesters zu lernen.

Um an die Unterlagen zu gelangen, können Sie sich zu allen Lehrveranstaltungskursen des Instituts für Rechtswissenschaften (736.XXX) auch selbstständig auf BOKU learn einschreiben. Wie das funktioniert erfahren Sie hier.

Die Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung sind meistens die Vorlesungsfolien und Empfehlungen zu grundlegender und weiterführender Literatur. Sie finden alle angegeben Bücher in der BOKU Bibliothek. Den Standort der Bücher finden Sie mittels Suche im Bibliotheksangebot.

In den Grundlagenfächern werden zusätzlich digitale Konzepte zur Prüfungsvorbereitung, wie zum Beispiel interaktive Übungsfragen und Musterprüfungen, angeboten. Diese behandeln jedoch nur grundlegende Teile des Stoffes und ersetzen keineswegs die Lernunterlagen (Folien und weiterführende Literatur).

Ist es ausreichend, mit alten Lehrveranstaltungsunterlagen zu lernen?

Nein. Bitte achten Sie darauf, dass Sie mit jenen Unterlagen lernen, die für die entsprechende Prüfung relevant sind. Da sich der Inhalt der Vorlesungen nach der aktuellen Gesetzeslage richtet, ist es sehr wahrscheinlich, dass sich Änderungen zu den Unterlagen vergangener Semester ergeben. Sie können sich zu allen Lehrveranstaltungskursen des Instituts für Rechtswissenschaften (736.XXX) auch selbstständig auf BOKU learn einschreiben. Wie das funktioniert erfahren Sie hier.

Kann ich mit den Unterlagen eines anderen Grundlagenfachs lernen?

Nein. Die Lehrinhalte der Vorlesungen unterscheiden sich.

Wenn Sie zum Beispiel Agrarwissenschaften studieren, müssen Sie die Inhalte der in Ihrem Studienplan angegebene Vorlesung 736.112 „Grundlagen des Rechts“ beherrschen und nicht jene der Vorlesung 736.102 „Rechtsgrundlagen“ aus dem Studienplan für Lebensmittel- und Biotechnologie.

Prüfungsablauf

Die Informationen hier beziehen sich auf den Normalbetrieb. Aktuelle Beschränkungen aufgrund der Covid19-Pandemie werden auf der Startseite des Instituts bekannt gegeben.

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Grundlagenfächer werden als Multiple Choice Prüfung geprüft. Informationen zum Modus aller Prüfungen des Instituts finden Sie auf BOKUonline und im aktuellen BOKU learn Kurs der betreffenden Lehrveranstaltung.

Wie ist die Prüfung aufgebaut?

Genaue Informationen zum Aufbau der Prüfung finden Sie im aktuellen BOKU learn Kurs. Auch nähere Informationen zum Ausfüllen von Multiple Choice Prüfungen werden dort bereitgestellt.

Wie lange dauert die Prüfung?

Die Prüfungen der Grundlagenfächer dauern 60 Minuten. Informationen zur Dauer der Prüfungen anderer Lehrveranstaltungen des Instituts finden Sie auf BOKUonline und im aktuellen BOKU learn Kurs der betreffenden Lehrveranstaltung.

Darf ich bei der Prüfung Hilfsmittel verwenden?

Bei den Grundlagenfächern sind keinerlei Hilfsmittel (Lehrveranstaltungsunterlagen, Folien, Skripten, Mitschriften, RIS Ausdrucke, Zusammenfassungen, Handy, Smart Watches, Taschenrechner…) erlaubt. Bei anderen Prüfungen des Instituts sind Hilfsmittel teilweise erlaubt. Informationen dazu finden Sie auf BOKUonline und im aktuellen BOKU learn Kurs der betreffenden Lehrveranstaltung.

Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Darf ich ein Wörterbuch verwenden?

Ja, Sie dürfen ein Wörterbuch verwenden, wenn Deutsch nicht ihre Muttersprache ist.

Wo finde ich den Hörsaal, in dem die Prüfung stattfindet?

Überprüfen Sie auf BOKUonline, für welchen Ort die Prüfung angekündigt ist. Die Lage der Räume finden Sie ebenso auf BOKUonline.

Ich habe meinen Studierendenausweis verloren/vergessen. Darf ich trotzdem zur Prüfung antreten?

Ja, Sie dürfen trotzdem zur Prüfung antreten. Wir müssen Ihre Identität bei der Prüfung feststellen können. Sie können sich auch mit einem anderen amtlichen Lichtbildausweis, vorzugsweise Pass, Personalausweis oder Führerschein, ausweisen.

Prüfungskorrektur

Wie lange dauert die Prüfungskorrektur? Wann erhalte ich meine Note? Wann wird meine Note eingetragen?

Der Zeitplan ab dem Ablegen Ihrer Prüfung sieht wie folgt aus: Korrektur aller Prüfungen; Eingabe der vorläufigen Note auf BOKUonline; Aussendung der Ergebnisse und Information über den Ablauf der Einsichtnahme; Fixierung der Noten nach Abhaltung der Einsichtnahme. Dieser Prozess kann bis zu vier Wochen dauern. Fragen hinsichtlich der verbleibenden Dauer beschleunigen diesen Prozess leider nicht.

Kann ich meine Prüfung einsehen?

Ja, Sie können Ihre Prüfung einsehen. Bei allen Multiple Choice Prüfungen sind sowohl eine elektronische Einsicht über BOKU learn als auch eine persönliche Einsicht möglich. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen kann die Prüfung persönlich eingesehen werden.

Wann findet die Einsichtnahme statt?

Informationen zum Ablauf der Einsicht und die Termine erhalten Sie nach der Eingabe der vorläufigen Note auf BOKUonline per E-Mail. Der Termin wird meist binnen zehn Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse abgehalten.

Kann ich die Multiple Choice Prüfung kopieren?

Nein. Sie dürfen Multiple Choice Prüfungen nicht kopieren, fotografieren, abschreiben oder auf sonstige Art vervielfältigen.

Kann statt mir jemand anderer zur Einsichtnahme kommen?

Nein, Sie müssen persönlich kommen. Bitte bringen Sie Ihren Studierendenausweis oder einen amtlichen Lichtbildausweis zur Einsicht mit.