Konferenz zum Thema "Autonomes Fahren & Recht" am 4. Mai 2016

Autonome Autos sind auf dem Weg unsere Straßen zu erobern. Lieferservices, Kinder vom Fußballtraining abholen oder Taxifahrten, all dies künftig ohne Mensch am Steuer? Nahe Zukunft oder Utopie? Noch vor fünfzehn Jahren reine Utopie – heute greifbare Realität: Autonome Fahrzeuge sind in Teilen der USA bereits unterwegs und auch in Europa hat die Evolution des autonomen Fahrens bereits begonnen. Rechtliche Rahmenbedingungen werden geschaffen, Teststrecken geplant und Forschung sowie Entwicklung weiter vorangetrieben. Doch wann werden wir autonome Autos im Alltag wahrnehmen? Welche Bedingungen müssen dafür geschaffen, welche Umstände bedacht werden? Und in welchem Verhältnis stehen autonomes Fahren und Recht zueinander? Um diese und andere Fragen zu diskutieren, organisierte das Institut für Rechtswissenschaften gemeinsam mit „constitutional thinking beyond borders“ die Konferenz „Autonomes Fahren und Recht“, die am 4. Mai 2016 im Simony Haus der Universität für Bodenkultur stattfand. In insgesamt vier Panels gaben Expertinnen und Experten in ihren Vorträgen Impulse zu unterschiedlichen Aspekten: Sie stellten rechtspolitische Überlegungen an, skizzierten technologische Perspektiven, erläuterten die rechtlichen Rahmenbedingungen und blickten rechtsvergleichend über Österreichs Grenzen hinaus. Im Zuge dessen wurden unter anderem zivil- und strafrechtliche Haftungsfragen, moralphilosophische Dilemmata, das Funktionsprinzip von Lernalgorithmen und mögliche Szenarien in Bezug auf Verkehrsplanung und Marktentwicklung erläutert. Bis zum alltagstauglichen autonomen Fahrzeug ist es nur mehr eine Frage der Zeit, darüber sind sich die Vortragenden einig. Diese Zeit gilt es effizient zu nutzen, um das Potential der Technologie auszuschöpfen und möglichen Problemen vorzubeugen. Es warten noch viele spannende Herausforderungen. Lisa Müllner/Thomas Buocz, 10.05.2016
Das Programm zur Tagung finden Sie hier: Autonomes Fahren & Recht