How to start?

Viele Studierende fragen sich am Beginn ihrer Abschlussarbeit, wie sie an diese herangehen sollen. Da Sie nun schon die Checkliste zur Vorbereitung Ihrer Abschlussarbeit abgearbeitet und ein Exposé verfasst haben, beginnen Sie nun mit einer umfassenden Recherche. Widerstehen Sie dem Drang sofort mit dem Schreiben zu beginnen!



1. Recherche

Recherchieren Sie gründlich und setzen Sie sich mit der relevanten Rechtslage und der rechtswissenschaftlichen Literatur (zB Gesetze, Lehrbücher, Kommentare, Zeitschriften) sowie der einschlägigen Judikatur Ihres Themas (zB Erkenntnisse des VfGH) auseinander. Wesentlicher Bestandteil einer gelungenen Abschlussarbeit ist ein Literaturverzeichnis, das ausreichend Werke umfasst!

1.1. Bibliotheksrecherche

Viele Bücher können in den Beständen der BOKU-Universitätsbibliothek ausgeborgt werden: https://boku.ac.at/bib. Bitte beachten Sie, dass es zahlreiche Niederlassungen der Universitätsbibliothek gibt. Für Sie von Bedeutung werden insbesondere die Hauptbibliothek sowie auch die Fachbibliothek SOWIRE sein.

Auch die Bibliotheken anderer Universitäten bieten die Möglichkeit zu recherchieren! Von besonderem Interesse wird hierbei die rechtswissenschaftliche Fakultät (Juridicum) der Universität Wien sein. Auf der Universität Wien können Sie sich die u:card (Bibliotheksausweis) kostenlos (!) ausstellen lassen. Weitere Informationen finden Sie hier!

Auch die Bibliothek der Wirtschaftsuniversität (WU) bietet einen großen Bestand an rechtswissenschaftlicher Literatur. Sie benötigen für die kostenlose Ausstellung eines Ausweises lediglich einen amtlichen Lichtbildausweis und die Meldebestätigung aus dem Zentralmelderegister. Weitere Informationen finden Sie hier!

Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie einige Werke in der Nationalbibliothek ausheben müssen (bitte beachten Sie diesfalls folgenden Link: http://www.onb.ac.at/kataloge/index.htm). Auch die Büchereien Wien bieten die Möglichkeit sich Werke auszuleihen: https://katalog.buechereien.wien.at/index.asp?DB=BIB_SYS.

1.2. Rechts- und Rechterkenntnisquellen

Unter Rechtsquellen versteht man Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc. Rechtserkenntnisquellen (Judikatur) sind hingegen Urteile, Erkenntnisse, Beschlüsse etc.

Im „Rechtsinformationssystem (RIS)“ finden Sie unter der Internetadresse http://ris.bka.gv.at/ zahlreiche nationale Rechtsquellen, sowie auch österreichische Judikatur. Eine Videoanleitung zur Verwendung des RIS finden Sie hier (Anmeldung erforderlich).

Bei der Recherche des Rechts der Europäischen Union (EU) ist die Datenbank „EUR-Lex: der Zugang zum EU-Recht“ sehr hilfreich. Hier finden Sie Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse in aktueller Fassung, sowie auch nützliche Zusatzinformationen und entsprechende Literaturhinweise.

1.3. Datenbanken

Das Datenbank-Infosystem (DBIS)  der Universität für Bodenkultur bietet eine Übersicht über jene Datenbanken, die Ihnen zur Verfügung stehen. Für rechtliche Aspekte Ihrer Abschlussarbeit wird vor allem die „RDB - Rechtsdatenbank Österreich“ von Interesse sein. Hier finden Sie zahlreiche Kommentare, Handbücher, Zeitschriften, Jahrbücher etc. Bitte beachten Sie, dass Ihnen einige Beiträge nur vom Campus aus (innerhalb der BOKU-Domain) zur Verfügung stehen. Die Anmeldung erfolgt auf der Webseite der RDB über „Login Universitäten“, wo Sie die Universität für Bodenkultur als Institution auswählen können. Anschließend müssen Sie Ihren Usernamen und Passwort eingeben, um Zugang zu erhalten. Eine Videoanleitung zur Verwendung der RDB finden Sie hier.

Auch auf der Universität Wien gibt es zahlreiche E-Ressourcen, die Sie für Ihre Abschlussarbeit nutzen können. Für die Nutzung von lizenzierten E-Ressourcen können Sie die Recherche-PCs in den Räumlichkeiten der Hauptbibliothek verwenden. Von dort aus haben Sie, neben der bereits genannten Rechtsdatenbank („RDB“), Zugriff auf folgende:

  1. LexisNexis AT Professional
  2. Lindeonline

Auch die deutsche Rechtslage kann für Ihre Abschlussarbeit uU von Bedeutung sein. Diese kann beispielsweise bei fehlender österreichischer Judikatur oder bei einem Vergleich der deutschen und österreichischen Rechtsordnungen eine Rolle spielen. Daher sei hier auch auf die deutschen Rechtsdatenbanken verwiesen, auf die Sie von den Recherche-PCs der Hauptbibliothek aus zugreifen können:

  1. Juris Datenbank
  2. Beck-Online

Jene Rechtsdatenbanken, die Sie auf der Universität Wien zur Verfügung gestellt bekommen, finden Sie mit Ausnahme der Juris Datenbank auch auf der WU. Auch hier haben Sie Zugriff auf den PCs in den WU-Bibliotheken.

1.4. Internet-Recherche

Verwenden Sie grundsätzlich nur Primärquellen (nur diese sind verlässlich!) und versuchen Sie Internetquellen zu vermeiden!

Bsp: Wenn Sie ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) in Ihrer Abschlussarbeit behandeln möchten, dann suchen Sie sich dieses im RIS und lesen sich dort den geschilderten Sachverhalt durch. Verlassen Sie sich nicht auf die Schilderungen in Zeitungsartikeln!

1.5. Aktualität der Literatur

Verwenden Sie stets die neueste Auflage und überprüfen Sie, ob Gesetze oder Judikatur noch aktuell sind. Vor allem ältere Literatur kann sich auf eine frühere Rechtslage beziehen.

Die Bücher und Zeitschriften stapeln sich! – Wie geht es nun weiter?

Nachdem Sie sich einen umfassenden Überblick über Ihre Literatur verschafft haben, müssen Sie nun Ihre eigenen Gedanken ordnen.



2. Ordnen der Gedanken

Bevor Sie mit dem Schreiben beginnen, ordnen Sie Ihre Gedanken. Skizzen und Mindmaps können zur Veranschaulichung der zu bearbeitenden Themen hilfreich sein! Bearbeiten Sie die Themen in logischer Abfolge – Vorfragen sind vor nachgelagerten Fragen zu erörtern, Allgemeines vor Besonderem etc.

Endlich Schreiben! – Was ist zu beachten?

Achten Sie beim Verfassen der Abschlussarbeit insbesondere auf Ihre Sprache. Auch das richtige Zitieren will gelernt sein. Außerdem sind die formalen Anforderungen einzuhalten. Wertvolle Tipps & Beispiele finden Sie im Folgenden!



3. Sprache

Halten Sie sich an die Vorschriften der Grammatik und Rechtschreibung. Beachten Sie zudem die Regeln der Beistrichsetzung.

Die rechtliche Fachsprache verleitet dazu, kompliziert zu formulieren. Das erschwert die Lesbarkeit des Textes. Vermeiden Sie Passivkonstruktionen, lange Schachtelsätze und verwenden Sie eine klare und verständliche Sprache. Verwenden Sie keine Begriffe, die Sie selbst nicht verstehen. Bringen Sie Ihre Gedanken auf den Punkt und vermeiden Sie Wiederholungen!



4. Zitierweise

4.1. Plagiate

Die Arbeit darf keine Plagiate beinhalten! Als Plagiat gilt es, fremde Gedanken als die eigenen auszugeben. Fremde Gedanken sind korrekt als direktes bzw indirektes Zitat auszuweisen! Unter einem direkten Zitat sind wörtlich übernommene Textstellen zu verstehen. Ein indirektes Zitat ist hingegen die sinngemäße Wiedergabe der Gedanken des Autors bzw der Autorin.

Arbeiten Sie mit wissenschaftlicher Fairness!

  • Das Ändern von einzelnen Worten bzw der Satzstellung reicht nicht aus, um den Text als eigenen ausgeben zu können! Auch hier ist eine genaue Zitierung der Quelle erforderlich.
  • Jede Abschlussarbeit wird mit unserer Plagiatssoftware auf Plagiate überprüft. Jene, die Plagiate aufweisen, werden ausnahmslos negativ beurteilt!

4.2. Zitierform

Sie können jede gängige Zitierform verwenden, diese muss jedoch wissenschaftlichen Standards entsprechen, konsequent und einheitlich angewandt werden. Wenn Sie die juristische Zitierweise verwenden, orientieren Sie sich dabei an folgenden Lehrbehelfen: Dax/Hopf, Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR)7, 2012 oder Keiler/Bezemek, leg cit – Leitfaden für juristisches Zitieren3, 2014.

4.3. Fußnoten

Zitate sind mit Fußnoten zu belegen. Jede Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben und endet mit einem Punkt. Ein Erstzitat ist voll auszuschreiben; Folgezitate sind als Kurzzitate anzuführen.

Die Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR)7 von Dax/Hopf dienten als Grundlage für folgende Beispiele:

Zitieren von … Vollzitat Kurzzitat
österreichischen Rechtsvorschriften

AWG 2002 BGBl. I Nr. 102/2002.

§ 15 WRG.

Art 15 B-VG.

AWG 2002.

§ 15 WRG.

Art 15 B-VG.
Europarecht

RL 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl 2000/327, 1.

VO (EG) 1107/2009 des Europäischen Parlaments und Rates vom 21.10.2009 über  das  Inverkehrbringen  von  Pflanzenschutzmitteln, ABl L 2009/309, 1.

Mitteilung der Kommission vom 11.10.2000 zum Status der Grundrechtscharta der Europäischen Union, KOM 2000/644, endg 1.

WasserrahmenRL 2000/60/EG ABl 2000/327, 1.

 

VO (EG) 1107/2009 ABl L 2009/309, 1.

 

KOM 2000/644, endg 1.

Entscheidungen

VfGH 29. 06. 2017, E 875/2017 ua.

OGH 16. 7. 2004, 7 Ob 120/04d.

EuGH C-378/08.
siehe Vollzitat.
Literatur

Ennöckl, Rechtsfragen des UVP-Verfahrens vor dem Umweltsenat (2008) 56.

Hauenschild, Sanierungsmaßnahmen nach der UmwelthaftungsRL 2004/35/EG, ecolex 2010/145.

Ennöckl, Rechtsfragen 56.

 

Hauenschild, ecolex 2010/145.

Broschüren,

 

Leitfäden etc

Träger, Zum Kaufen  verführt,  Einführung  in  die  Tricks  der  Marketingstrategien. Broschüre der Arbeiterkammer Wien, (2014) 36.

Baumgartner/Eberhartinger, Leitfaden UVP für Schigebiete. Leitfaden des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), (2011) 48.

Träger, Kaufen 36.

 

Baumgarnter/Eberhartinger, Leitfaden 48.

Internetquellen Altenburger, Vom Fünftagewerk – VfGH 3. Piste, die Zweite (VfGH 4.10.2018. E1818/2018). https://www.umweltrechtsblog.at/blog/blogdetail.html?newsID=%7B98FBD84B-D24D-11E8-9020-309C23AC5997%7D (Abruf 20. Mai. 2019). Altenburger, Fünftagewerk.

Tipp: Es kann durchaus sinnvoll sein, eine juristische Zitierweise für Ihre Abschlussarbeit zu wählen, da diese Ihnen beispielsweise das Zitieren von Rechtsquellen und –erkenntnisquellen erleichtern wird.



5. Formale Anforderungen

5.1. Formatierung

a. Schriftgröße: 11pt.
b. Schriftart: Arial oder Times New Roman; Blocksatz; automatische Silbentrennung, Abstand vor dem Absatz: 0 pt., Abstand nach dem Absatz: 8 pt.; Zeilenabstand: 1,5 Zeilen; Seitenränder max 3 cm.
c. Seitenanzahl: Fügen Sie die Seitenzahl am Seitenende ein. Eine Bachelorarbeit soll mindestens 20; eine Masterarbeit 60-80 Seiten umfassen.

Tipp: Formatieren Sie ein Dokument nach den genannten Vorgaben bevor Sie mit dem Schreiben Ihrer Abschlussarbeit beginnen. Sie können auch die Vorlage des Exposés hierfür verwenden.


5.2. Deckblatt

Die Arbeit beginnt mit einem Deckblatt. Dieses hat folgende Punkte zu beinhalten:

  • Einen Header „Masterarbeit“ bzw „Bachelorarbeit“;
  • Titel der Arbeit;
  • Name des Betreuers bzw der Betreuerin (bei mehreren BetreuerInnen sind sowohl ErstbetreuerIn, als auch ZweitbetreuerIn anzuführen);
  • Name des Verfassers bzw der Verfasserin;
  • Matrikelnummer;
  • Universität für Bodenkultur, Wien – Institut für Rechtswissenschaften.

Einen Vorschlag für das Deckblatt finden Sie hier.

5.3. Inhaltsverzeichnis

Erstellen Sie ein Inhaltsverzeichnis, in dem alle Gliederungsebenen inkl Seitenzahlen angeführt sind.

Die Gliederungsebenen müssen einer einheitlichen Struktur folgen. Verwenden Sie nicht mehr als vier Gliederungsebenen. Jeder Gliederungspunkt muss mindestens zwei Untergliederungspunkte aufweisen. Wie jede wissenschaftliche Arbeit, hat Ihre Abschlussarbeit eine Einleitung, einen Hauptteil und Schlussfolgerungen zu enthalten.

Bsp:

  1. Gliederungsebene 1
    1.1. Gliederungsebene 2
    1.2. Gliederungsebene 2
  2. Gliederungsebene 1
    2.1. Gliederungsebene 2
    2.2. Gliederungsebene 2
    2.3. Gliederungsebene 2
  3. Gliederungsebene 1
    3.1. Gliederungsebene 2
    3.2. Gliederungsebene 2
            3.2.1. Gliederungsebene 3
            3.2.2. Gliederungsebene 3
                  3.2.2.1. Gliederungsebene 4
                  3.2.2.2. Gliederungsebene 4 
  4. Gliederungsebene 1
    4.1. Gliederungsebene 2
    4.2. Gliederungsebene 2
 

Tipp: Wenn Sie die Gliederungsebenen Ihrer Abschlussarbeit formatieren, können Sie in Ihrem Word-Dokument unter „Verweise“, „Inhaltsverzeichnis“, eine automatische Tabelle einfügen.


5.4. Abkürzungsverzeichnis

Wenn Sie Abkürzungen verwenden, sind diese bei der ersten Verwendung auszuschreiben und im Anschluss an das Inhaltsverzeichnis ist ein Abkürzungsverzeichnis einzufügen.

Bsp:

Amtshaftungsgesetz (AHG); Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)


5.5. Literaturverzeichnis

Nach dem inhaltlichen Teil muss sich am Ende der Arbeit ein Literaturverzeichnis befinden, in dem alle zitierten Quellen anzuführen sind.

Die Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR)7 von Dax/Hopf dienten als Grundlage für folgende Beispiele:

  1. Zitieren Sie die Werke in alphabetischer Reihenfolge nach dem Nachnamen der AutorInnen:
  2. Bumberger, AWG-Kommentar2 (2014)

    List, Abfallwirtschaftsgesetz (1990)

  3. Werden mehrere Werke eines Autors zitiert, erfolgt die Reihung nach der zeitlichen Abfolge beginnend mit der ältesten Publikation:
  4. Ennöckl, Rechtsfragen des UVP-Verfahrens vor dem Umweltsenat (2008)

    Ennöckl, Die Verarbeitung von personenbezogenen Gesundheitsdaten nach der DSGVO, RdM 2017/67

  5. Beim Zitieren mehrerer AutorInnen, die ein Gemeinschaftswerk verfasst haben, ist es wichtig, alle im Literaturverzeichnis anzuführen und die Reihenfolge der genannten AutorInnen nicht zu verändern:
  6. Scheichel/Zauner/Berl, AWG Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (2015)

  7. Rechtsquellen (wie Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Empfehlungen etc) und Rechtserkenntnisquellen (wie Urteile, Erkenntnisse, Beschlüsse etc) sind nicht im Literaturverzeichnis anzugeben. Für diese kann, sofern erforderlich, ein eigenes Rechtsquellenverzeichnis bzw Verzeichnis der Rechtsprechung erstellt werden.


6. Feedback

Wenn Sie Anmerkungen und Änderungsvorschläge von Ihrer Betreuerin bzw Ihrem Betreuer bekommen, sind diese sorgfältig einzuarbeiten bzw zu begründen, warum diese nicht umgesetzt wurden!



7. Vor der Abgabe

Bevor Sie die Abschlussarbeit abgeben, überprüfen Sie diese nochmals hinsichtlich der Formatierung und der formalen Anforderungen (siehe Punkt 5). Lesen Sie Ihre Abschlussarbeit mehrmals (!) durch und achten Sie dabei insbesondere auf Tipp-, Grammatik- und Rechtschreibfehler. Vergessen Sie nicht das Rechtsschreibprogramm in Word einzuschalten!

Tipp: Nach mehrmaligem Durchlesen der Abschlussarbeit wird man oftmals „blind“ für die eigenen Fehler. Geben Sie Ihre Abschlussarbeit daher auch Kolleg*innen, Freund*innen oder Familienmitgliedern zur Korrektur. Wählen Sie auch Personen aus, die über keine Fachkenntnis verfügen. So können Sie überprüfen, ob auch ein Laie Ihre Abschlussarbeit verstehet.  


Achten Sie bei Ihrer Abschlussarbeit auch auf Einheitlichkeit! Entscheiden Sie sich für eine Form und ziehen Sie diese einheitlich in Ihrer gesamten Arbeit durch.

Bsp:

§10 ABGB / § 10 ABGB

Artikel 10 / Art 10 / Art. 10

zB / z.B. / Bsp:

etc / etc.

Umweltinformations-RL / Umweltinformations-RL / UmweltinformationsRL

Abfallverbringungs-VO / Nicht AbfallverbringungsV / AbfallverbringungsVO)



8. Abgabe

Geben Sie die Arbeit erst ab, wenn Sie sich vergewissert haben, dass die vorstehenden Punkte befolgt haben.

Beachte: Neben der Abschlussarbeit ist eine Zusammenfassung auf Deutsch und Englisch (Abstract), sowie eine eidesstattliche Erklärung abzugeben. Vorschläge für die eidesstattliche Erklärung finden sie hier.



9. Defensio und Masterprüfung

Masterstudierende müssen uU eine Defensio oder Masterprüfung ablegen. Nähere Informationen zur Anmeldung und den Fristen entnehmen Sie folgender Webseite.


Download des Leitfadens als PDF