Barrierefreie BOKU
Barrierefreiheit - Was beseutet das?
Barrierefreiheit (laut Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)) ist dann gegeben, wenn bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Barrieren können beispielsweise sein:
- Bauliche Barrieren (Stufen, Türschwellen, fehlende barrreirfreie Sanitäranlagen etc.)
- Im Verkehrsbereich (zu hohe Gehsteigkanten, fehlendes Blindenleitsystem, etc.)
- Im Bereich der Kommunikation (fehlende Untertitelung bei Videos, fehlende Gebärdensprachdolmetschung, etc.)
- In der Informations- und Kommunikationstechnologie (ungenügender Farbkontrast, keine alternative Bildbeschreibungen, Textalternativen etc.)
Eine Reihe an Gesetzen regelt die Anforderungen an die Barrierefreiheit; Die wichtigsten sind:
- Die Österreichische Bundesverfassung: Artikel 7 regelt den Gleichheitsgrundsatz und enthält auch ein spezifisches Diskriminierungsverbot für Menschen mit Behinderungen.
- Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz: Dieses Gesetz beschreibt die Anforderungen an Barrierefreiheit in Bezug auf Systeme der Informationsverarbeitung. Als barrierefrei gelten diese dann, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne Hilfe nutzbar sind. Laut BGStG müssen Unternehmen, die Waren, Dienstleistungen und Informationen öffentlich anbieten, dies barrierefrei tun. Die 10-jährige Übergangsfrist für die Umsetzung der Barrierefreiheit endete am 1. Jänner 2016.