Was bedeutet "Digitale Barrierefreiheit"?


Unter digitaler Barrierefreiheit (digital accessibility) versteht man den Prozess, digitale Inhalte für möglichst alle Menschen bedienbar und nutzbar zu gestalten. Ziel ist es, Anwender*innen, unabhängig von möglichen Beeinträchtigungen, den selben Zugang zu Informationen und Funktionen auf Webseiten, Apps und allen weiteren digitalen Produkten zu ermöglichen.

Eine Reihe an gesetzlichen Vorgaben regeln insbesondere die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit; Die wichtigsten siind:

  • Das E-Government-Gesetz: Es regelt unter anderem, dass der barrierefreie Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Informationen und Dienstleistungsangeboten der öffentlichen Verwaltung durch die Einhaltung von internationalen Standards gegeben sein muss. Als Vorgabe für barrierefreies Webdesign wird dabei auf die Richtlinie WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) des World Wide Web Consortiums verwiesen.
  • Das Web-Zugännglichkeitss-Gesetz (WZG): Dieses Gesetz betrifft alle öffentlichen Einrichtungen des Bundes, sowie jene, die überwiegend öffentlich finanziert werden. Sie alle müssen ihre Websites und mobilen Anwendungen nach WCAG 2.1 Level AA barrierefrei gestalten.

Öffentliche Einrichtungen wie Universitäten sind besonders dazu verpflichtet, ihre Informationen und Angebote für alle Menschen zugänglich zur Verfügung zu stellen. Alle BOKU-Angehörigen sind daher aufgerufen, unsere Universität barrierefrei(er) zu gestalten! 
 

Digitale Barrierefreiheit - Videos

 

Das BOKU Video zu Digitaler Barrierefreiheit - Warum sie für alle wichtig ist, erkärt in einigen Sätzen und Bildern, warum digitale Barrierefreiheit allen nutzt.

 

Hier finden Sie ein weiteres niederschwelliges Einführungsvideo, welches ein Grundverständnis zu digitaler Barrierefreiheit vermittelt.

Informationen barrierefreies Web

Der Aufbau einer Website/mobilen Anwendung/App bestimmt die Barrierefreiheit. Ein barrierefreies Web bieten nicht nur allen Nutzer*innen Vorteile in der Userability sondern ist für die jeweilige Organisation Ausdruck einer offenen und inklusiven Unternehmens-/Hochschulkultur. 

Worauf kommt es bei der Umsetzung barrierefreier Webapplikationen an?

Folgende Aspekten sind zu berücksichtigen, wie beispielsweise:

  1. Textalternativen: Stellen Sie Textbeschreibungen für alle visuellen Inhalte bereit.
  2. Kontraste: Sorgen Sie für klare Kontraste zwischen Text und Hintergrund.
  3. Bedienbarkeit: Gewährleisten Sie die vollständige Bedienbarkeit der Website über die Tastatur.
  4. Verständlichkeit: Halten Sie Navigation und Interface konsistent und vorhersehbar.
  5. Fehlerbehebung: Bieten Sie Hilfestellungen für das Erkennen und Korrigieren von Eingabefehlern an.
  6. Anpassungsfähigkeit: Ermöglichen Sie Anpassungen für zum Beispiel die Skalierbarkeit von Texten.
  7. Laufende Optimierungen: Über eine Möglichkeit, Barrieren zu melden, sollen Services und Inhalte laufend optimiert und angepasst werden.

Folgende Grundsätze müssen erfüllt sein:

  • Wahrnehmbarkeit: die Informationen und Komponenten der Nutzerschnittstelle müssen den Nutzern in einer Weise dargestellt werden, dass sie sie wahrnehmen können;
  • Bedienbarkeit: die Nutzer müssen die Komponenten der Nutzerschnittstelle und die Navigation handhaben können;
  • Verständlichkeit: die Informationen und die Handhabung der Nutzerschnittstelle müssen verständlich sein;
  • Robustheit: die Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiven Technologien, interpretiert werden können.

Mehr Infos zur digitalen Barrierefreieheit oder die Web-Content-Accessibility-Guideline (WCAG) sind auf der Website der FFG zu finden.