Was bedeutet "Digitale Barrierefreiheit"?
Unter digitaler Barrierefreiheit (digital accessibility) versteht man den Prozess, digitale Inhalte für möglichst alle Menschen bedienbar und nutzbar zu gestalten. Ziel ist es, Anwender*innen, unabhängig von möglichen Beeinträchtigungen, den selben Zugang zu Informationen und Funktionen auf Webseiten, Apps und allen weiteren digitalen Produkten zu ermöglichen.
Eine Reihe an gesetzlichen Vorgaben regeln insbesondere die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit; Die wichtigsten siind:
- Das E-Government-Gesetz: Es regelt unter anderem, dass der barrierefreie Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Informationen und Dienstleistungsangeboten der öffentlichen Verwaltung durch die Einhaltung von internationalen Standards gegeben sein muss. Als Vorgabe für barrierefreies Webdesign wird dabei auf die Richtlinie WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) des World Wide Web Consortiums verwiesen.
- Das Web-Zugännglichkeitss-Gesetz (WZG): Dieses Gesetz betrifft alle öffentlichen Einrichtungen des Bundes, sowie jene, die überwiegend öffentlich finanziert werden. Sie alle müssen ihre Websites und mobilen Anwendungen nach WCAG 2.1 Level AA barrierefrei gestalten.
Öffentliche Einrichtungen wie Universitäten sind besonders dazu verpflichtet, ihre Informationen und Angebote für alle Menschen zugänglich zur Verfügung zu stellen. Alle BOKU-Angehörigen sind daher aufgerufen, unsere Universität barrierefrei(er) zu gestalten!