Kann ich an der BOKU studieren?
Bachelor
Um an der Universität für Bodenkultur Wien ein Studium beginnen zu können, benötigst du ein Reifeprüfungszeugnis oder einen Nachweis der studienrichtungsbezogenen Studienberechtigung (Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung).
Informationen zur Zulassung mit inländischer Vorbildung (Matura) und deutscher allgemeiner Hochschulreife.
Informationen zur Zulassung mit internationaler Vorbildung.
3 Schritte zur Zulassung
Master
Vorab kannst du selbst im Studienplan des jeweiligen Masterstudienganges unter §2 die Zulassungsvoraussetzungen mit deinem Bachelor-Curriculum abgleichen.
Stelle bitte innerhalb der Zulassungfrist einen Antrag auf Zulassung bei den Studienservices, wo dein Antrag individuell geprüft wird. Du kannst deine Unterlagen entweder persönlich bei den Studienservices abgeben oder deine Originaldokumente (bzw. beglaubigte Kopien) per Post an die Studienservices schicken.
- Wenn du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wirst du sofort zugelassen.
- Falls du nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllst, können dir sogenannte Auflagen im Ausmaß von max. 30 ECTS auferlegt werden. Das bedeutet, dass du bis zu 30 ECTS, die dir an Lehrveranstaltungsinhalten aus dem Bachelor fehlen, in den ersten beiden Semestern des Masters an der BOKU nachholen kannst.
- Fehlen dir mehr als 30 ECTS, kannst du nicht zugelassen werden.
Sollten in deinem Bachelorstudiengang freie Wahlfächer vorgesehen sein, kannst du diese beispielsweise an der BOKU im Rahmen einer Mitbelegung absolvieren.
Bitte beachte, dass wir vorab keine Auskunft geben können, ob und mit welchen Auflagen du zugelassen wirst!
Informationen zur Zulassung mit inländischer Vorbildung außerhalb der BOKU.
Informationen zur Zulassung mit internationaler Vorbildung.
Studienberechtigungs- und Berufsreifeprüfung
Die Studienberechtigungs- und die Berufsreifeprüfung ermöglichen die Aufnahme eines Studiums ohne Matura.
Eine abgeschlossene Studienberechtigungsprüfung öffnet den Zugang zu bestimmten Studien. Hingegen kann man mit der Berufsreifeprüfung sein Studium frei wählen.
Informationen zu
Verordnung Studienberechtigungsprüfung
Studienberechtigungsprüfung
Berufsreifeprüfung
Informationen zur Studienberechtigungsprüfung an der BOKU
Voraussetzung für die Zulassung zur SBP ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis. Die Abwicklung erfolgt über die TU Wien, nähere Infos dazu unter https://www.tuwien.at/studium/zulassung/studieren-ohne-matura/
Die SBP kann ab dem 22. (20, bei mindestens vierjähriger Berufsausbildung) Lebensjahr absolviert werden. Es sind Prüfungen aus 5 Fächern notwendig, die Vorbereitung dauert etwa 1 Jahr.
Für ein BOKU-Studium müssen folgende Prüfungen abgelegt werden:
1. Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema
2. Mathematik
3. Physik
4. Lebende Fremdsprache Englisch
5. Wahlfach
Mit Ablegung der Studienberechtigungsprüfung (BOKU/TU) erwirbt man die Studienberechtigung für alle technischen Bachelorstudien (TU/BOKU).
TIPP: Zur Überprüfung der Möglichkeiten raten wir dringend zu einem Informationsgespräch mit Herrn Ao. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Knaus! Er ist an der BOKU zuständig für Fragen zur Studienberechtigungsprüfung.
Nähere Infos:
Ao.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.nat.techn. Wilhelm Knaus
Institut für Nutztierwissenschaften (NUWI)
Gregor-Mendel-Straße 33, A-1180 Wien
Tel .: +43 1 47654-93235