2. Aufnahme 
        
                    
                
        
				
    
    
        
        
    
				Für die Aufnahme zum Studium musst du während der Zulassungsfrist persönlich an die BOKU zu den Studienservices kommen. 
 	- Zulassungsfrist für Bachelorstudien: 20.Juni - 5.September für das Wintersemester und 9. Jänner - 5. Februar für das Sommersemester
- Zulassungsfrist für Master- und Doktoratssstudien: 20. Juni - 31. Oktober und 9. Jänner - 31. März für das Sommersemester
Die Zulassung zum Bachelor ist ausschließlich in der Zulassungsfrist möglich. In bestimmten Ausnahmefällen  ist die Zulassung auch bis zum Ende der Zulassungsfrist für Masterstudierende möglich. StudienwerberInnen aus Drittstaaten müssen die Zulassungsfrist für Bachelorstudien nutzen - egal ob sie sich für ein Bachelor- oder ein Masterstudium bewerben.
 Falls ein Antrag gestellt werden muss, beachte bitte die Bearbeitungszeit von bis zu 14 Wochen.
Zulassung ohne inländische Vorbildung
 In diesem Fall ist zuerst ein Antrag auf Zulassung zu stellen: Infos.