Der Biber und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)

FFH-RL und VS-RL bilden die Basis für ein EU-weites Schutzgebietsnetz - die Europaschutzgebiete ("Natura2000"). Die auf nationaler Ebene ausgewiesenen Europaschutzgebiete sollen den Schutz von Arten und Lebensräumen, die in diesen beiden Richtlinien angeführt sind, langfristig gewährleisten.

Der Biber (Castor fiber) ist in den Anhängen II und IV der FFH-RL genannt.

Anhang II
Im Anhang II der FFH-RL sind Tier- und Pflanzenarten gelistet, deren Lebensräume durch die Ausweisung von besonderen Schutzgebieten geschützt werden müssen. Das bedeutet, dass der Biber u.a. in ausgewiesenen Natura2000 Gebieten Schutzgut ist. Anhang IV
Im Anhang IV der FFH-RL, der den Artenschutz zum Ziel hat, sind alle streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten aufgelistet. Für den Biber bedeutet dies, dass er als eine gänzlich geschützte freilebende Tierart gilt.

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FFH-RL Text (pdf, deutsch)
FFH-RL Text (pdf, englisch)

Link zu dem FFH-RL Text auf der website der Europäischen Kommission.