Gesetzgebung und Schutzstatus des Bibers in den Bundesländern

Der Schutzstatus des Bibers in Österreich ist in den Naturschutz- bzw. Jagdgesetzen der Länder verankert.

In den Naturschutzgesetzen ist der Biber entweder namentlich als "geschützte Tierart" genannt, oder es wird darauf verwiesen, dass Arten des Anhang IV der FFH-RL zu schützen sind.
In den Jagdgesetzen ist der Biber als "ganzjährig zu schonen" oder "besonders geschützt" eingestuft.

Einen besonders hohen Wert als Schutzgut stellt der Biber in den Natura 2000 Gebieten (= Europaschutzgebieten) dar. Der Biber ist in Österreich in 34 Natura 2000-Gebieten gemäß Anhang II der FFH-RL als Schutzgut ausgewiesen.
link: European Environment Agency (EEA)

Jagd- oder Naturschutzgesetz?

In der Tabelle ist Stellung des Bibers in der Gesetzgebung der Bundesländer angegeben und die Anzahl der Natura 2000-Gebiete, in denen der Biber als Schutzgut genannt ist (Stand Oktober 2016). 

Quelle: Scheikl (2017) Handbuch für Biberkartierer

Ausnahmen vom strengen Schutz sind möglich

Im Einklang mit und unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Vorschriften (Vorgaben der FFH-RL, Anhang IV) sind in allen Bundesländern Ausnahmen vom strengen Schutz einer Art möglich, sofern der günstige Erhaltungszustand der geweils betroffenen Art dadurch nicht gefährdet wird.