Schutzstatus des Bibers in NÖ - eine gänzlich geschützte Tierart

Der Schutz des Bibers ist in NÖ im Naturschutzgesetz geregelt. Nach niederösterreichischem Recht zählt der Biber auf der gesamten Landesfläche zu den "gänzlich geschützten freilebenden Tierarten" (NÖ Artenschutzverordnung, Anlage 2). Der Biber ist in der NÖ Artenschutzverordnung im Sinne  §18 Abs.2 Z.2 des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 (NÖ NSchg 2000) als Tierart "von besonderer wissenschaftlicher oder landeskundlicher Bedeutung für NÖ" gekennzeichnet und der Biber zählt damit zu den "freilebenden Tieren, die nicht Wild im Sinne des NÖ Jagdgesetzes 1974, LGBl. 6500, sind".

Darüber hinaus - besondere Bedeutung in Natura 2000 Gebieten

Neben der in NÖ für die gesamte Bundeslandfläche geltenden Artenschutzverordnung geniesst der Biber in den lt. FFH-RL ausgewiesenen Europaschutzgebieten noch besonderen Schutz. Der Biber ist derzeit in acht niederösterreichischen Natura 2000 Gebieten (Europaschutzgebieten) als Schutzgut ausgewiesen. Dabei stellt er in drei Gebieten ein höchstrangiges und in fünf Gebieten ein hochrangiges Erhaltungsziel dar (vgl. Natura 2000 - Managementpläne, NÖ Landesregierung).

Ausweisung und Erhaltungsziele des Bibers in den Europaschutzgebieten Niederösterreichs (Stand 05/2014)

Quelle: Scheikl, S. (2017) Handbuch für Biberkartierer

Karte: Natura 2000-Gebiete in NÖ mit Ausweisung des Bibers als FFH-Schutzgut (grüne Flächen); graue Flächen: sonstige Natura 2000-Gebiete (Stand 09/2013).