Wie bekommt man ein Patent?
Wie bekommt man ein Patent?
Das Verfahren der Patentierung ist auf folgenden Ebenen möglich:
- national (Österreichisches Patent)
- regional (Europäisches Patent) oder
- international (PCT-Verfahren, Patent Cooperation treaty)
Die Anmeldung der Erfindung am Patentamt
Der Tag der Anmeldung ist von besonderer Bedeutung, da der Erfinder damit das Recht der Priorität bekommt. Dieses Prioritätsrecht sichert dem Erfinder den Vorrang gegenüber jeder später angemeldeten identen Erfindung. Weiters hat der Erfinder ab dem Prioritätsdatum ein Jahr Zeit, um sein Patent zu internationalisieren. Damit verleiht die Priorität potentiellen Patentschutz in vielen Ländern, ohne dass die Notwendigkeit besteht, sofort und unmittelbar in allen Ländern das Patent anzumelden. Die Priorität hat mitunter auch den Vorteil, dass mehr Zeit verbleibt, um abschätzen zu können, in welchen Ländern eine Anmeldung wirtschaftlich sinnvoll ist. Prüfung Nach einer Formalprüfung (Vollständigkeit der Dokumente, notwendige Unterschriften, bezahlte Gebühr) wird die Erfindung auf ihre Patentierbarkeit (Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit) geprüft. Bei Erfüllung dieser, kommt es zur Bekanntmachung der Patentmeldung. Bekanntmachung der Patentmeldung Die öffentliche Bekanntmachung der Anmeldung erfolgt im amtlichen Patentblatt. Einspruch Innerhalb von 4 Monaten ab dem Tag der Bekanntmachung kann gegen die Patenterteilung Einspruch erhoben werden. Jeder (vor allem Konkurrenten) kann Einspruch erheben. Einwendungen müssen jedoch konkrete Gründe enthalten, warum das Patent nicht erteilt werden soll. Erteilung des Patentes Ist gegen eine öffentlich bekannt gemachte Anmeldung kein Einspruch erhoben worden, gilt das Patent mit Bezahlung der ersten Jahresgebühr als erteilt.