Wie lange dauert ein Anmeldeverfahren?

Der Zeitpunkt, zu dem mit dem 1. Vorbescheid (Prüfungsbescheid) zu rechnen ist, variiert sehr stark, aber normalerweise sollte dies nach 6 bis 9 Monaten der Fall sein, wenn keine ausländische Priorität beansprucht wird. Der Anmelder kann den Vorbescheid innerhalb von 2 Monaten beantworten. Auf Verlangen ist es möglich diese Frist zu verlängern (bis zu einem Jahr im Fall des 1. Vorbescheides; später wird üblicherweise eine Verlängerung bis zu 6 Monaten gewährt). Abhängig vom Inhalt des Prüfungsbescheides dauert es häufig zwischen 9 und 18 Monaten bis ein Patent erteilt ist, jedoch kann es auch wesentlich länger dauern. Im Allgemeinen sind die Prüfer sehr kooperativ, wenn in dringenden Fällen eine Beschleunigung des Prüfungsverfahrens urgiert wird. Die Gebrauchsmusteranmeldung unterliegt zunächst einer Gesetzmäßigkeitsprüfung. Sodann wird der Stand der Technik bezüglich der offenbarten Erfindung recherchiert (Recherchenbericht), eine Prüfung auf Neuheit, erfinderische Höhe und gewerbliche Anwendbarkeit erfolgt jedoch nicht.. Aufgrund des einfacheren Verfahrens beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer einer Gebrauchsmusteranmeldung 8 Monate und ist damit wesentlich kürzer als bei einer Patentanmeldung. Durch Antrag auf beschleunigte Veröffentlichung und Registrierung (kostenpflichtig) kann eine sofortige, vom Recherchenbericht unabhängige Veröffentlichung und Registrierung erreicht werden. back