Ein neues und sehr wichtiges Thema ist die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) Durch das seit Juli 2017 in Österreich bestehende „Wiedereingliederungsteilzeitgesetz“ gibt es für alle ArbeitnehmerInnen, welche länger als 3 Monate beschäftigt sind bei uns nach längerem Krankenstand (mind. 6 Wochen) die Möglichkeit einer schonenden Wiedereingliederung inform einer temporären Teilzeitvereinbarung. Wir begleiten Sie mit Rat und Tat durch alle Stationen der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess Die Wiedereingliederung ist viel mehr als eine rein formale Angelegenheit für die Betroffenen als auch KollegInnen!
Derzeit wird von den Betriebsratsgremien eine Betriebsvereinbarung zur WIETZ ausgearbeitet.