Ablauf und Antrag WIETZ:
BOKU Mitarbeiter*in meldet sich schon aus dem Krankenstand bei Kirsten Sleytr (DW 10492, kirsten.sleytr(a)boku.ac.at) und / oder der Arbeitsmedizinerin Frau Dr. Alexandra Joachimsthaler (Standort Türkenschanze) oder dem Arbeitsmediziner Herrn Dr. Martin Augendopler (Standort Muthgasse und Tulln)..
Voraussetzung WIETZ :
- mind. 3 Monate bestehendes Dienstverhältnis mit der BOKU
- mind. 6 Wochen durchgehender Krankenstand
- neuerlicher Anspruch erst 18 Monate nach Ende der vorausgegangenen WIETZ
Gemeinsam mit der Arbeitsmedizin wird der Wiedereingliederungsplan ausgefüllt. Dies ist die Basis für die Vereinbarung Wiedereingliederungsteilzeit . Diese beiden Formulare bilden die Rahmenbedingungen für den WIETZ-Antrag und Ablauf und die Abwicklung in den folgenden Arbeitsprozess. Die von der beantragenden Person ausgefüllten und von der Arbeitsmedizin unterschriebenen Dokumente ca. 3 Wochen vor dem gewünschten WIETZ Antritt der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in im Personalmanagement übermitteln; diese werden dann bearbeitet!
Der Wiedereingliederungsplan und die Vereinbarung Wiedereingliederungsteilzeit werden vom Personalmanagement überarbeitet und an die Krankenversicherung (BVAEB) übermittelt. Um die WIETZ antreten zu können muss die BVAEB diese bewilligen. Die Bewilligung kommt als eingeschriebener Brief (von der BVAEB) meistens ein paar Tage vor Antritt an die Wohnadresse der beantragenden Person.
Über den Erhalt der Bewilligung (Schreiben) muss das Personalmanagement umgehend informiert werden! (wichtig: um rechtzeitig den entsprechenden Nachtrag zu erstellen!)
Frühestens nach dem Tag der Zustellung der Bewilligung und Erhalt des Nachtrags kann die WIETZ begonnen werden.
Wichtig! Wir empfehlen für den erfolgreichen WIETZ-Prozess: bitte informieren Sie Ihre zuständige Führungskraft möglichst zu Beginn der Antragstellung über die WIETZ und den möglichen Beginn; bei der Wahl der Lage der Arbeitszeit (Tag, Uhrzeit) die Führungskraft bitte einbinden. Wichtig ist auch die gemeinsame Abstimmung bzgl. Adaption des Arbeitsplatzes und der Tätigkeiten vor Beginn der WIETZ.