Ablauf und Antrag WIETZ:
BOKU Mitarbeiter*in meldet sich schon aus dem Krankenstand bei Kirsten Sleytr (DW 10492, kirsten.sleytr(a)boku.ac.at) und / oder der Arbeitsmedizinerin Frau Dr. Alexandra Joachimsthaler (Standort Türkenschanze) oder Arbeitsmediziner Herr Dr. Dejan Popovic (Standort Muthgasse und Tulln).
Voraussetzung WIETZ :
- mind. 3 Monate bestehendes Dienstverhältnis mit der BOKU
- mind. 6 Wochen durchgehender Krankenstand
- neuerlicher Anspruch erst 18 Monate nach Ende der vorausgegangenen WIETZ
Gemeinsam mit der Arbeitsmedizin wird der Wiedereingliederungsplan ausgefüllt. Dies ist die Basis für die Vereinbarung Wiedereingliederungsteilzeit . Diese beiden Formulare bilden die Rahmenbedingungen für den WIETZ-Ablauf und die Abwicklung in den folgenden Arbeitsprozess. Bitte die ausgefüllten Dokumente ca. 3 Wochen vor dem gewünschten WIETZ Antritt der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in im Personalmanagement übermitteln; diese werden dann bearbeitet!
Der Wiedereingliederungsplan und die Vereinbarung Wiedereingliederungsteilzeit werden an die Krankenversicherung (BVAEB) übermittelt. Um die WIETZ antreten zu können muss die BVAEB diese bewilligen. Die Bewilligung kommt per Einschreiber meisstens ein paar Tage vor Antritt zu Ihnen nach Hause.
Frühestens nach dem Tag der Zustellung der Bewilligung kann mit der WIETZ begonnen werden.