Ablauf und Antrag WIETZ:
BOKU Mitarbeiter*in meldet sich schon aus dem Krankenstand bei Kirsten Sleytr (DW 10492, kirsten.sleytr(a)boku.ac.at) und / oder der Arbeitsmedizinerin Frau Dr. Alexandra Joachimsthaler (Standort Türkenschanze) oder dem Arbeitsmediziner Herrn Dr. Martin Augendopler (Standort Muthgasse und Tulln)..
Voraussetzung WIETZ :
- mind. 3 Monate bestehendes Dienstverhältnis mit der BOKU
- mind. 6 Wochen durchgehender Krankenstand
- neuerlicher Anspruch erst 18 Monate nach Ende der vorausgegangenen WIETZ
Gemeinsam mit der Arbeitsmedizin wird der Wiedereingliederungsplan ausgefüllt. Dies ist die Basis für die Vereinbarung Wiedereingliederungsteilzeit . Diese beiden Formulare bilden die Rahmenbedingungen für den WIETZ-Antrag und Ablauf und die Abwicklung in den folgenden Arbeitsprozess. Bitte die ausgefüllten und von der Arbeitsmedizin und beantragenden Person unterschriebenen Dokumente ca. 3 Wochen vor dem gewünschten WIETZ Antritt der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in im Personalmanagement übermitteln; diese werden dann bearbeitet!
Der Wiedereingliederungsplan und die Vereinbarung Wiedereingliederungsteilzeit werden an die Krankenversicherung (BVAEB) übermittelt. Um die WIETZ antreten zu können muss die BVAEB diese bewilligen. Die Bewilligung kommt per Einschreiber meisstens ein paar Tage vor Antritt zu Ihnen nach Hause.
Frühestens nach dem Tag der Zustellung der Bewilligung kann mit der WIETZ begonnen werde
Wichtig! Wir empfehlen für den erfolgreichen WIETZ-Prozess: bitte informieren Sie Ihre zuständige Führungskraft möglichst zu Beginn der Antragsstellung über die WIETZ und den möglichen Beginn; bei der Wahl der Lage der Arbeitszeit (Tag, Uhrzeit) die Führungskraft bitte einbinden. Wichtig ist auch die gemeinsame Abstimmung bzgl. Adaption des Arbeitsplatzes und der Tätigkeiten vor Beginn der WIETZ.