Allgemeine Informationen

Die Aufnahme von Erasmus+-Praktikant*innen bietet die Möglichkeit, Projektteams und Arbeitsgruppen internationaler zu machen (mit organisatorischer und administrativer Unterstützung von BOKU-IR).

Erasmus+ Praktika dauern zwischen 2 und 12 Monaten.

Erasmus+ Praktikant*innen benötigen immer eine*n Betreuer*in einem BOKU-Institut.

Für Erasmus-Praktika sind keine Erasmus-Verträge auf Universitätsebene vorgesehen, es wird lediglich ein Learning Agreement for the Traineeship am Institut unterzeichnet (siehe unten).
 

Erasmus+-Praktikant*innen erhalten:

  • Stipendium an der Heimatuniversität
  • Studierendenstatus an der BOKU (wenn sie die Voraussetzungen erfüllen)
  • Informationen und Betreuung von BOKU-IR (z.B. zu Unterkunft, erste Schritte in Wien und ähnliches; Betreuung nur bei Studierendenstatus)
  • Möglich aber nicht verpflichtend: Da das Stipendium der Heimatuniversitäten nicht alle Kosten abdeckt, haben die Institute/Departments die Möglichkeit, die Praktikant*innen aus Instituts-/Projektgeldern noch zusätzlich zu bezahlen, z.Bsp. im Rahmen einer Pratikumsvereinbarung oder geringfügig anzustellen. Falls eine Bezahlung vereinbart wird, muss dies über die für Ihr Institut/Department zuständige Person in der Personalabteilung realisiert werden (als Dienstvertrag oder Praktikumsvereinbarung).

Der Bewerbungsprozess für Praktikumsplätze

Die Bewerbung für Praktikumsplätze umfasst drei Schritte:

  1. Bewerbung für ein Erasmus+-Praktikum-Stipendium an der Heimatuniversität
  2. Suche eines Praktikumsplatzes an einem BOKU-Institut/Department
    Praktikant*innen nehmen Kontakt zu BOKU-Instituten/Betreuer*innen auf. Dabei werden der Inhalt und der Zeitplan des Praktikums abgestimmt.
  3. Online Bewerbung an der BOKU (Betreuung durch BOKU-IR)
    Nur wenn eine Betreuungszusage von einem Institut oder einer BOKU-Forscher*in zugesichert wurde, können sich die Praktikant*innen  online an der BOKU bewerben.

Alle Erasmus+-Praktikant*innen an der BOKU müssen den ersten Teil der Online-Bewerbung abschließen, da so die Erfassung der Daten gesichert ist . Das Team von BOKU-IR prüft dann, ob der*die Praktikant*in Studierendenstatus erhalten kann.

  • Nur Studierende, die die Voraussetzungen für eine Studierendenstatus erfüllen (gültiger Studierendenstatus an der Heimatuniversität, Sprachkenntnisse: Bachelor: Deutsch B2, Master/PHD: Deutsch oder Englisch B2), müssen Bewerbungsdokumente hochladen und bekommen ein Zulassungsschreiben, um sich als Austauschstudierende an der BOKU einzuschreiben.
     
  • Wenn der*die Praktikant*in die Voraussetzungen für den Studierendenstatus nicht erfüllt, schickt BOKU-IR ein Infomail an den*die Praktikant*in und die Betreuungsperson an der BOKU, welche im Bewerbungsformular angegeben wurde. In diesem Fall ist es die Entscheidung des*der Betreuers*in, ob er*sie den*die Praktikant*in auch ohne Studierendenstatus aufnimmt.
    BOKU-IR ist in einem solchen Fall offiziell nicht zuständig und kann keine Dokumente unterzeichnen. Auch der Zugang zu den benötigten BOKU-Einrichtungen/Plattformen muss in diesem Fall am jeweiligen Institut/Department organisiert werden. 
    Aber natürlich sind wir von BOKU-IR sehr dankbar, wenn Sie auch Praktikant*innen, die keinen Studierenden-Status erhalten können, aufnehmen.

Learning Agreement für das Praktikum

Für ein Erasmus+-Praktikum muss in jedem Fall (egal ob der*die Praktikant*in Studierendenstatus erhält) ein Learning Agreement for the Traineeship ausgefüllt werden (gemeinsam von dem*der Praktikant*in und dem*der Betreuer*in), in dem Ziele und Aufgaben des Praktikums festgehalten werden. Das Learning Agreement dient auch als Grundlage für den Anspruch auf Erasmus-Förderung. Für gewöhnlich sollte das Learning Agreement von der Heimatuniversität zur Verfügung gestellt werden (ansonsten gibt es ein allgemeines Formular der EU).

Das "Learning Agreement for Traineeships" ist das formale Dokument zu einem Erasmus-Praktikum. Darin sind neben einer inhaltlichen Beschreibung der Tätigkeiten auch die Kontaktpersonen, der Zeitraum, etwaige finanzielle Vergütungen, Versicherungsinfos und ähnliches anzugeben. Dieses Dokument wird von allen 3 Seiten (Praktikant*in, Heimatuniversität, und BOKU-Betreuung) unterschrieben.

Versicherung der Praktikant*innen

Praktikant*innen mit Studierendenstatus an der BOKU sind automatisch haftpflicht- und unfallversichert: Generali Versicherungs AG; Polizzennummer Kollektivunfallversicherung: 000-1809-6819; Polizzennummer Haftpflichtversicherung: 000-1810-4297 („ÖH-Versicherung“, d.h. Bündelversicherung für alle an einer österreichischen Universität inskribierten Studierenden)

ÖH Versicherung

Textvorschlag Learning Agreement Section C zum Thema Insurance

Praktikant*innen ohne aktuellen Studierendenstatus müssen sich selbst um eine Unfall- und Haftpflichtversicherung kümmern. Das betrifft auch Praktikant*innen, die das Praktikum außerhalb der Inskriptionsfrist beginnen (Inskriptionsfrist Sommersemester: Anfang Jänner bis 31. März, Wintersemester: Mitte Juni bis 31. Oktober – siehe jeweilige Zeittafel) Sie benötigen eine Versicherung für die Zeit, in der sie nicht inskribiert sind (Die Versicherung als BOKU-Studierende*r gilt ab dem Datum der Inskription). 

Wenn das Institut/Department die Versicherungskosten für Erasmus+ Praktikant*innen übernehmen möchte, kann BOKU-International Relations die Organisation übernehmen. Bitte kontaktieren Sie dafür Frau Eleonora Coni 

In jedem Fall überprüfen Sie bitte bei der Ankunft des*r Praktikant*in, ob ein ausreichender Versicherungsschutz gegeben ist.